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Unfall mit defekter Brotschneidemaschine
Fahrlässige Körperverletzung mit 12.000 Euro Strafe geahndet
Hagen (ke). Ende vergangenen Jahres wurde die Inhaberin einer Bäckerei wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 12.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Bis zuletzt hatte sich die Unternehmerin vor Gericht uneinsichtig gezeigt und war überzeugt, dass ihre Auszubildende den schweren Arbeitsunfall mit der Brotschneidemaschine selbst zu verantworten hätte. Dem widersprach nun der Richter des Amtsgerichts, der den Fall Ende 2009 nun entschied. Die Bäckerei-Inhaberin war überzeugt, dass der Unfall nur geschehen konnte, weil das Lehrmädchen schräg in die Maschine gegriffen und nicht richtig aufgepasst hätte. Dem widersprach der Elektroinstallateur, den die Angeklagte nach dem Unfall angerufen hatte, um das Gerät zu reparieren. Er bestätigte, dass sich eine Brotschneidemaschine bei geöffneter Klappe gar nicht erst in Betrieb setzen dürfe. Die Berufsgenossenschaft hatte dann festgestellt, „dass die Maschine durch Verschleiß nicht immer funktionierte. Die Staatsanwaltschaft verhandelte den Fall rund 1,5 Jahre nach dem Unfall.
Artikel vom 13.01.2010
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