Nachrichten

Unfall mit defekter Brotschneidemaschine

Fahrlässige Körperverletzung mit 12.000 Euro Strafe geahndet


Hagen (ke). Ende vergangenen Jahres wurde die Inhaberin einer Bäckerei wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 12.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Bis zuletzt hatte sich die Unternehmerin vor Gericht uneinsichtig gezeigt und war überzeugt, dass ihre Auszubildende den schweren Arbeitsunfall mit der Brotschneidemaschine selbst zu verantworten hätte. Dem widersprach nun der Richter des Amtsgerichts, der den Fall Ende 2009 nun entschied. Die Bäckerei-Inhaberin war überzeugt, dass der Unfall nur geschehen konnte, weil das Lehrmädchen schräg in die Maschine gegriffen und nicht richtig aufgepasst hätte. Dem widersprach der Elektroinstallateur, den die Angeklagte nach dem Unfall angerufen hatte, um das Gerät zu reparieren. Er bestätigte, dass sich eine Brotschneidemaschine bei geöffneter Klappe gar nicht erst in Betrieb setzen dürfe. Die Berufsgenossenschaft hatte dann festgestellt, „dass die Maschine durch Verschleiß nicht immer funktionierte”. Die Staatsanwaltschaft verhandelte den Fall rund 1,5 Jahre nach dem Unfall.



Artikel vom 13.01.2010
Drucken 

Weitere Nachrichten aus Fokus vom 13.01.2010:

Kreativität ist Trumpf!
Standorte und Standpunkte Kommentar
Bäcker muss für Kunden Problemlöser sein
Meinung
Backautomaten nicht von W&P
ZDH mit neuem Generalsekretär
„Wohlwollender“ Prüfer
Mehr als nur ein Gewürz
Vollkorn lieber vom Bäcker
Die ABZ wünscht Ihnen ein frohes und erfolgreiches Neues Jahr

Kommentare

Aktuelle Meldungen aus Fokus


Abonnenten Bereich



Hilfe




Rezept der Woche

Dinkel-Hirse-Brot
Rezept der Woche Ballaststoffreiches Brot mit langer Frischhaltung mehr ...




ABZ Newsletter

Nutzen Sie als Abonnent kostenlos unseren wöchentlichen Informationsdienst per E-Mail.

Jetzt anmelden!