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Uneinigkeit und Recht und Freiheit
Handel beim Ladenschluss uneins / Vereinbarungen mit Betriebsräten stehen noch aus
Frankfurt (p). Deutschlands Einzelhändler testen die Möglichkeiten der verlängerten Ladenöffnungszeiten, wie die Lebensmittel Zeitung berichtet. Die Erwartungen an lange Einkaufsabende gehen bislang noch weit auseinander. Auch Personalplanung und -kosten kommen auf den Prüfstand.
Noch kann man nicht allerorten bis 22 Uhr oder länger einkaufen. Die Handelsunternehmen testen erst einmal die Auswirkungen auf Umsatz und Kosten. Großflächenbetreiber Kaufland, der den Ladenschluss im gesamten Filial-Netz auf 22 Uhr hinausgeschoben hat, bildet mit seiner Entscheidung bislang eher eine Ausnahme. Edeka überlässt es dagegen vor allem ihren selbstständigen Einzelhändlern, auszuloten, wie sie die neuen Freiheiten ertragbringend anwenden können. Ergebnisse gibt es noch nicht. Wenigstens ein halbes Jahr müsse man testen, um zu verlässlichen Antworten zu kommen, heißt es etwa bei Rewe, die immerhin jeden zweiten Markt länger offen hält als bisher.
So lange wollte Media-Markt nicht warten. Bis zum Drei-Königs-Tag galt bei den beinahe 350 Märkten 22 Uhr als Schließzeit. Doch eine Woche später sind wieder viele Märkte zu den alten Öffnungszeiten zurückgekehrt: „Es lohnt sich nicht und ist zu teuer“, bilanziert ein Geschäftsführer.
Große Erwartungen hat dagegen Karstadt. Wenigstens die Hälfte der Häuser soll länger öffnen. Allerdings stehen in vielen Filialen die Vereinbarungen mit den Betriebsräten noch aus. Denn ohne das Einverständnis wird auch in Zukunft wenig zu verändern sein, ist sich HDE-Tarifexperte Heribert Jöris sicher.
Selbst wenn in Ladenschluss- und Arbeitszeitgesetzen alles geregelt scheint: „Diese Gesetze ändern ja nichts daran, dass für deutsche Unternehmen nach wie vor die Mitbestimmung gilt.“.Laut Jöris bedürfe es keiner neuen Regelung für eine flexiblere Arbeitszeitverteilung, da es genug Instrumente wie Teilzeitarbeit oder Arbeit auf Abruf gebe. Aber auch hier gelte, dass es in den Unternehmen zwischen beiden Tarifpartnern vereinbart werden muss.
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