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Umweltplakette bedroht Existenzen

Berliner Handwerk schlägt Alarm / Fahrverbot für 95 Prozent der Betriebe erwartet


Berlin (schl). Die vom Berliner Senat zum 1. Januar 2008 beschlossene Einrichtung einer Umweltzone in der Innenstadt gefährdet laut einer Studie der Berliner Handwerkskammer überdurchschnittlich viele Handwerkerexistenzen. Nach Einführung der ersten Stufe wären 43 Prozent der Unternehmen mit hochgerechnet 14.500 betrieblich genutzten Lkw, ab 2010 weitere 52 Prozent, von einem Fahrverbot betroffen.

Die Umfrageergebnisse basieren auf den Antworten von mehr als 4000 der rund 33.000 Handwerksunternehmen in der Spreemetropole und stellen einen repräsentativen Querschnitt dar. Danach wickeln 33 Prozent der Firmen ihre Geschäfte ausschließlich mit Pkw ab, lediglich 9 Prozent benötigen kein betriebliches Fahrzeug. 58 Prozent der Handwerksbetriebe verfügen über mehrere Transporter oder Lkw. Im Durchschnitt benötigt jedes Unternehmen 2,7 Fahrzeuge. Nur 5 Prozent haben einen Fahrzeugpark, der schon heute den Anforderungen voll gerecht wird.

„Für viele kleine Handwerksbetriebe bedeutet das drohende Fahrverbot in der Innenstadt eine massive Existenzbedrohung“, kritisierte der Obermeister der Berliner Bäckerinnung, Hans-Joachim Blauert, das Vorhaben. Laut Expertenmeinung sind ohnehin nur 20 bis 30 Prozent der Lkw bisher mit Filtersystemen nachrüstbar. Zur Senkung der Feinstaubemission wurde vom Senat 2005 der sogenannte Luftreinhalte- und Aktionsplan beschlossen, dessen Kernpunkt die Errichtung einer Umweltzone im Berliner S-Bahn-Bereich ist. Als Voraussetzung formulierte die Umweltverwaltung fünf Kriterien.

Neben der Kennzeichnungsverordnung der Bundesregierung mittels Umweltplakette und der Anpassung der Straßenordnung durch die Einführung des Verkehrszeichens „Umweltzone“ stand auch die steuerliche Förderung abgasarmer Fahrzeuge, eine verfügbare Nachrüsttechnik für alle Fahrzeugtypen und eine ausreichende Vorlaufzeit im Programm. Bis auf die Umweltplaketten und das Verkehrszeichen sind die notwendigen Bedingungen bisher jedoch nicht erfüllt. Weder stehen den Nachrüstungskosten von bis zu 5.000 Euro pro Lkw eine staatliche Förderung gegenüber noch gibt es ausreichend verfügbare Filtersysteme. Für Lkw sind noch nicht einmal definiert, welche Minderung erreicht werden muss. Trotzdem wurde gegen den massiven Widerstand der mittelständischen Wirtschaft die Einführung einer Umweltzone beschlossen. Was für viele Betriebe eine Existenzbedrohung bedeutet, entpuppt sich bei genauer Betrachtungsweise als bloßer Aktionismus.

Nach den bisher bekannten Vorschlägen der zuständigen Behörde sind Ausnahmegenehmigungen nur auf Einzelantrag geplant. Dabei müssen die Betriebe aufwendig nachweisen, dass ihre Nutzfahrzeuge technisch oder wirtschaftlich nicht umrüstbar sind. Schnellstmöglich werden praxisnahe und unbürokratische Lösungen benötigt. Denkbar wäre eine Liste der Lkw-Typen, die mit vertretbaren Kostenaufwand nachgerüstet werden können. Für die übrigen, nicht nachrüstbaren Transporter sollten Ausnahmeregelungen ohne Einzelnachweis erteilt werden. Aus Sicht der Handwerkskammer macht die Umfrage die bedrohlichen Auswirkungen des Fahrverbots speziell für die kleinen und mittleren Existenzen deutlich.

Gefordert wird deshalb generell eine Verschiebung der Umweltzoneneinführung, bis die Voraussetzungen dafür geschaffen sind. Zusätzlich wenden sich auch die Berliner Innungen an den Senat, um für Fahrzeuge mit Spezialausbauten eine Verlängerung der Übergangszeiten zu erreichen.


Artikel vom 06.06.2007
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