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Statistikpflicht wird etwas reduziert

Bundestag beschließt einige Erleichterungen für den Mittelstand


Berlin (age). Mittelständische Unternehmen sollen in Deutschland von überflüssiger Bürokratie befreit werden. Dazu hat der Deutsche Bundestag das so genannte Mittelstandentlastungsgesetz beschlossen.

Entlastung verspricht die Regierung insbesondere kleineren Betrieben. So wird die steuerliche Buchführungspflichtgrenze zum 1. Januar 2007 von 350 000 Euro auf 500 000 Euro Umsatz angehoben. Davon profitieren laut Angaben der Regierung rund 150.000 Unternehmen. Ferner wird die Statistikpflicht für das produzierende Gewerbe reduziert. Erfasst werden künftig nur noch Unternehmen mit mindestens 50 statt bisher 20 Beschäftigten. Statt monatlich sind sie nur noch jährlich zu den umfangreichen statistischen Auskünften verpflichtet. Einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen nur noch Unternehmen, in denen mindestens zehn statt bisher fünf Mitarbeiter Personendaten verarbeiten. Im Gesetz steht ferner ein umfangreicher Maßnahmenkatalog für weitere mittelstandsfreundliche Entlastungen bis 2009.

Die Bundesregierung will mit dem ersten Gesetz zum nationalen Bürokratieabbau auch einen Normenkontrollrat einrichten. Dieser soll neue und geltende Gesetze des Bundes auf ihre Bürokratiekosten hin überprüfen. Bei Bedarf soll der Rat Verbesserungsvorschläge vorlegen. Zur Messung der Kosten ist das international verbreitete so genannte Standardkosten-Modell (SKM) vorgesehen. Wie beispielsweise in den Niederlanden und Großbritannien soll das SKM bürokratische Belastungen und Folgekosten gesetzlicher Vorschriften systematisch erfassen. Bundeswirtschaftsminister Michael Glos lobte, das Gesetz bringe wichtige bürokratische Entlastungen vor allem für den Mittelstand.


Artikel vom 06.07.2006
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