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Standortverschlechterung
Gesetz zur Gleichstellung verabschiedet
Berlin (ke). Das neue Gleichbehandlungsgesetz ist am 18. August 2006 in Kraft getreten. Das Gesetz verbietet rund um den Arbeitsplatz Benachteiligungen wegen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.
Um rechtlichen Problemen zuvor zu kommen, weist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) die Unternehmen darauf hin, umgehend Beschwerdestellen zu benennen. Das Gesetz schreibe nämlich Unternehmen unter anderem vor, dass eine Person als Ansprechpartner für Beschwerden benannt werden muss.
Außerdem muss der Gesetzestext den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, zum Beispiel durch einen entsprechenden Aushang, zugänglich sein.
Der Verband befürchtet, dass das Gesetz vor allem gerade im Zusammenhang mit Stellenausschreibungen, Bewerbungsgesprächen und Kündigungen die Unsicherheiten der Unternehmen verschärfen wird.
DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben erwartet dadurch weitere negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt: „Vor allem werden die Chancen derer verringert, die dringend einen Arbeitsplatz suchen. Denn die Folge wird sein, dass sich die Unternehmen bei Neueinstellungen zurückhalten werden.“ Insgesamt, so Wansleben, werde das neue Gleichbehandlungsgesetz die Standortbedingungen in Deutschland verschlechtern, weil es immer noch über die EU-Richtlinie hinausgehe.
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