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Speiseeishersteller als Ausbildungsberuf

Neues, eigenständiges Berufsbild mit zweijähriger Lehrzeit ab 1. August 2008


Berlin (dk). Zum 1. August 2008 gibt es den Speiseeishersteller/in als neues, eigenständiges Berufsbild, der Beruf wird bei der Handwerkskammer als handwerksähnliches Gewerk geführt. Die Ausbildung zum Speiseeishersteller dauert zwei Jahre und wird mit der Gesellenprüfung abgeschlossen.

Die abgeschlossene Speiseeishersteller-Ausbildung kann über das sogenannte Anrechenmodell als Teil eines dreijährigen Ausbildungsberufes angerechnet werden. In der Ausbildungsordnung vorgesehen ist die mögliche Fortsetzung der Ausbildung zu den dreijährigen Lehrberufen Konditor/-in und Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk sowie zur Fachkraft im Gastgewerbe. Dabei kann die Abschlussprüfung jeweils als Zwischenprüfung angerechnet werden.

Der Tätigkeitsschwerpunkt bzw. das Berufsbild eines Speiseeisherstellers/-in umfasst die Herstellung, Verarbeitung und Gestaltung von Speiseeis sowie den Umgang mit Kunden im Service, mit entsprechender Beratung und im Verkauf. Weiter gehören dazu das Herstellen und Weiterverarbeiten von Massen und das Herstellen von kleinen Gerichten.


Artikel vom 11.06.2008
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