Smiley in Lauerstellung

Verbraucherminister einigen sich grundsätzlich über eine Veröffentlichung von Lebensmittel-Kontrollen / Unklar ist noch Art und Umfang



Potsdam (age/dk). Jetzt ist die nächste Runde zum Thema Hygiene-Smiley eingeläutet worden. In der vergangenen Woche haben sich die Verbraucherschutzminister von Bund und Ländern grundsätzlich darüber geeinigt, dass Ergebnisse der amtlichen Lebensmittel-Kontrollen bei einzelnen Betrieben künftig in die Öffentlichkeit gebracht werden.

Wie diese Kennzeichnung genau aussehen soll und auf welche Betriebe sie sich erstrecken wird, ist aber noch offen. Bis Ende dieses Jahres soll eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern hier mehr Klarheit schaffen. Dabei wird es auch um rechtliche Aspekte und um die Frage gehen, ob nur Gaststätten oder auch andere mit Lebensmitteln arbeitende Betriebe wie Bäckereien und Metzgereien von der – wie es heißt – größeren Transparenz erfasst werden sollen. Hier ist eine Brücke zwischen unterschiedlichen Auffassungen der Länder zu schlagen.

Geklärt werden soll, ob sich der Smiley, den einige Länder als plakatives Symbol nach dänischem Vorbild eingeführt wissen wollen, auch mit heruntergezogenen Mundwinkeln, also bei schlecht ausgefallenem Ergebnis, den Kunden in den Lebensmittelbetrieben zeigen soll. Beispielsweise befürwortet Niedersachsen, lediglich die Betriebe mit gutem Kontrollergebnis hervorzuheben. Der Staatssekretär im niedersächsischen Landwirtschaftsministerium, Friedrich-Otto Ripke, zeigte sich skeptisch, was den traurigen Smiley angeht. Ripke: „Die harten Fälle lösen wir ohnehin mit Ordnungsrecht.“ Der Staatssekretär zeigte sich zuversichtlich, für die Bundesratsinitiative Niedersachsens weitere Partner zu finden.

Konkret sprachen sich die Verbraucherschutzminister mit ihrem Beschluss für „ein bundesweit verbindliches Modell zur Transparentmachung von Ergebnissen“ der amtlichen Lebensmittelkontrolle aus, und zwar mit einheitlichen Bewertungsmaßstäben. Dabei sollten die betroffene Wirtschaft und die Verbraucherverbände einbezogen und die Aspekte Kostenneutralität und geringer Aufwand für die Überwachungsbehörden berücksichtigt werden, heißt es. Für den Rechtsrahmen wird die Mitwirkung des Bundes benötigt.

Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) hatte im Vorfeld der Verbraucherschutzministerkonferenz deutlich gemacht, dass aus seiner Sicht die in Dänemark gewährleisteten Voraussetzungen für das Smiley-System in den bestehenden Strukturen der amtlichen Überwachung in Deutschland nicht zu leisten sind. Nötig wären laut Auffassung des Verbandes mehr Personal und Geld sowie eine Abkehr vom bisherigen risikoorientierten Kontrollansatz. Die Gleichbehandlung aller Unternehmen müsse schon aus Wettbewerbsgründen gewährleistet sein.

Den Anstoß für die Debatte hatte Berlin gegeben, wo der Bezirk Pankow eklatante Mängel, die bei Kontrollen aufgefallen waren, unter Nennung des Betriebes und mit Fotos im Internet veröffentlichte. Kritiker sehen dieses Vorgehen nicht durch das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) gedeckt. Die Verbraucher-Initiative erklärte, das Beispiel Berlin zeige deutlich, dass verbraucherpolitische Kleinstaaterei zu Lasten der Konsumenten und Firmen gehe. Die Initiative sieht Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner gefordert, den Weg zu einem transparenten Umgang mit den Überwachungsergebnissen zu ebnen.


Artikel vom 29.09.2010
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