Aktuell
Sicherheit bis auf den Teller
Gesetz zum Lebensmittel- und Futtermittelrecht in Kraft
Berlin (ke). Verbraucher können ab sofort besser über die Lebensmittelsicherheit informiert werden. Das teilte Bundesverbraucherministerin Renate Künast mit. Die Ministerin bezeichnete die Inkrafttretung des Gesetzes zu Neuordnung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts als „bedeutenden Tag für mehr Lebensmittelsicherheit“, mit dem ein Paradigmenwechsel in der Lebensmittelpolitik vollzogen wurde: Erstmals werden Futtermittel als erstes Glied der Lebensmittelherstellungskette verstanden und konsequent in diese einbezogen. Dadurch gibt es jetzt vom Stall bis auf den Teller ein umfassendes Konzept der Lebensmittelsicherheit.
Mit dem Gesetz werden elf bisherige Gesetze in einem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch zusammengefasst. Damit werde die Verbraucherinformation erheblich verbessert, es gebe mehr Transparenz für alle Marktbeteiligten.
Wichtige Änderung gegenüber dem bisherigen Recht sei dabei die Befugnis der Behörden, die Öffentlichkeit zu informieren, wenn ein zum Verzehr ungeeignetes Lebensmittel in den Verkehr gelangt ist oder der hinreichende Verdacht besteht, dass ein Erzeugnis ein Risiko für die menschliche Gesundheit mit sich bringen kann.
Bislang informieren die betreffenden Firmen in solchen Fällen selbst und starten wenn nötig Rückrufaktionen. Nun können Behörden die Firmen nennen. Dafür gelten bestimmte Voraussetzungen.
Der Hersteller muss zuvor die Möglichkeit bekommen, selbst zu informieren und muss vorher angehört werden.
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