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Sicherheit beim Ladenschluss


Berlin (hk). „Der Handel braucht Rechtsicherheit beim Ladenschlussrecht. Die Übertragung der Gesetzgebungskompetenz für den Ladenschluss durch die Föderalismusreform vom Bund auf die Länder darf nicht zu mehr Unsicherheit führen. Das gilt besonders für die Arbeitszeitregelungen an Sonn- und Feiertagen“, forderte Holger Wenzel, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels (HDE).

„Die Übertragung der Gesetzgebungskompetenz für den Ladenschluss muss durch eine entsprechende Änderung des Arbeitszeitgesetzes flankiert werden“, so Wenzel.

Bislang würden die Ausnahmen vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit für den Handel im Ladenschlussgesetz geregelt. Aber nach der Föderalismusreform bleibe der Bund wie bisher für die Regelung des Arbeitszeitrechts zuständig.


Artikel vom 08.06.2006
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