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Saarland will bei Hygieneverstößen die Namen der Sünder nennen


Saarbrücken (p). Bei Hygieneverstößen veröffentlicht das Saarland künftig die Namen von Lebensmittelbetrieben und Gaststätten im Internet, wie über dpa gemeldet wird. Dies sei möglich, wenn das Verfahren gegen einen Betrieb rechtskräftig abgeschlossen sei, teilte Verbraucherschutzminister Gerhard Vigener (CDU) in Saarbrücken mit. Damit könne sich der Verbraucher in Zukunft informieren, „ob seine Bäckerei, Fleischerei oder Gaststätte in der Vergangenheit negativ aufgefallen ist“.

Mit einer Bundesratsinitiative will die CDU-Landesregierung außerdem erreichen, dass bei groben Hygieneverstößen die Sünder sofort genannt werden können, auch wenn das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Die Behörden dürften die Namen bislang nur veröffentlichen, wenn sie einen Verdacht auf Gesundheitsgefährdung hätten oder ekelerregende Produkte wieder in den Verkehr gebracht würden, sagte Vigener zur Begründung. Die Landesregierung wolle daher das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch ändern. Vorgesehen seien unter anderem auch höhere Bußgelder. Die Saar-Initiative soll am 3. April erstmals im Bundesrat beraten werden.


Artikel vom 24.03.2009
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