Aktuell
Preismissbrauch verboten
Neues Gesetz gegen Verramschung von Lebensmitteln
Berlin (age). Einen wirksamen Hebel gegen unfaire Preisgestaltung im Lebensmitteleinzelhandel verspricht sich Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer vom Gesetz zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels. „Ab sofort ist der Preismissbrauch bei Lebensmitteln verboten“, erklärte der Minister anlässlich der Veröffentlichung der neuen Vorschriften im Bundesgesetzblatt. Er erwarte, so Seehofer, dass das Gesetz Lockangebote bei Lebensmitteln wirksam verhindere. Dies sei in mehrfacher Weise ein wichtiger Schutz für die Verbraucher. „Zum einen werden vor allem von großen Handelsunternehmen Lebensmittel des täglichen Bedarfs unter dem Einstandspreis angeboten, um Kunden in ihre Geschäfte zu ziehen“ betonte Seehofer. Es sei aber eine Milchmädchenrechnung zu glauben, diese Angebote wären für Verbraucher wirklich günstig. Mit Mischkalkulationen sorge der Handel dafür, dass seine Rechnung über sein ganzes Angebot hinweg aufgehe. Das heiße, dass die Verbraucher die Zeche schon im Laden bei anderen Produkten zahlten. Zum anderen zahlten die Verbraucher die Zeche auch dadurch, dass gerade kleine Lebensmittelgeschäfte, die für die Nahversorgung wichtig seien, durch solche Praktiken der großen Handelsunternehmen zunehmend aus dem Markt gedrängt würden, unterstrich der Minister.
Artikel vom 17.01.2008
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