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Praktikable Regeln anvisiert

Neue Kriterien bei gesundheitsbezogener Werbung


Brüssel (age). Die neue Bundesregierung will sich in Brüssel für praktikablere Regelungen zu nährwert- und gesundheitsbezogenen Werbeaussagen auf Lebensmitteln einsetzen. Darauf hat das Bundeslandwirtschaftsministerium hingewiesen. Die EU-Kommission habe im Juli 2003 einen Vorschlag zur Harmonisierung der Vorschriften über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln vorgelegt, erläuterte das Agrarressort in einer Presseinformation. Die Bundesregierung werde den jetzt auch formell im Ministerrat verabschiedeten Kompromiss zwar nicht rückwirkend aufkündigen, sich aber im weiteren Verfahren für Verbesserungen einsetzen. Der Verordnungsvorschlag sieht nach Angaben des Agrarressorts bei bestimmten Nährwertprofilen eines Lebensmittels Beschränkungen für nährwert- und gesundheitsbezogene Aussagen vor. Als Kriterien sollen unter anderem die Nährwertzusammensetzung des Lebensmittels, der Gehalt an bestimmten Nährstoffen und anderen Substanzen sowie die Bedeutung des Lebensmittels für die Ernährung herangezogen werden. Nach In-Kraft-Treten der Verordnung soll die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) mit der Erarbeitung von konkreten Nährwertprofilen beauftragt werden. Bei der Tagung des Ministerrates hatte die Bundesregierung in der vergangenen Woche ihre Forderungen nach praktikableren und weniger bürokratischen Regelungen bei Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus unterstrichen.



Artikel vom 05.01.2006
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