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Präzedenzfall bringt Aldi in Zugzwang
Die Stadt Ditzingen bei Stuttgart wehrt sich gegen Erweiterung der Ladenfläche zur Aufstellung eines Backautomaten

Wenn Aldi wegen der Aufstellung der Backautomaten eine Flächenerweiterung beantragt, könnte manche Kommune dem Discounter einen Strich durch die Rechnung machen. Foto: Heck Foto: Heck
Sollte Aldi diese Aufrüstung mit einer Erweiterung der Ladenfläche realisieren wollen, könnte das Unternehmen in vielen Gemeinden auf Granit beißen, wie das Beispiel in der Stadt Ditzingen bei Stuttgart zeigt. Dort hatte, wie die Leonberger Kreiszeitung schreibt, die Discounterkette die Erweiterung ihrer Filiale im Industriegebiet beantragt. Doch Stadtbauamt und Gemeinderat stellten das Baugesuch zurück, in dem die Erweiterung um 55 auf dann 930m² beantragt wurde. Auf diese Weise wollten die Ditzinger Zeit gewinnen, um einen neuen Bebauungsplan aufzustellen. Damit sollte einerseits großflächiger Einzelhandel ausgeschlossen, andererseits die Händler im Zentrum geschützt werden.
Daraufhin zog Aldi vor Gericht, verklagte die Stadt wegen Untätigkeit – und verlor. Das Verwaltungsgericht stützte das Vorgehen der Kommune und sah auch keine Gründe, eine Berufung zu rechtfertigen. Der Discounter beantragte schließlich eine Zulassung der Berufung extra beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim. Laut einem VGH-Sprecher steht die Entscheidung darüber noch aus.
Für den Discounter ist dieses Gerichtsverfahren von grundsätzlicher Bedeutung, geht es doch um einen Präzedenzfall. Ein Scheitern würde wohl gleichlautende Pläne für andere Filialen zunichte machen, zumindest aber sehr viel schwerer umsetzbar.
Das Unternehmen Aldi selbst hält sich bedeckt mit dem Hinweis, zu laufenden Angelegenheiten keine Auskunft zu erteilen. Doch Ditzingens Baubürgermeister Ulrich Bahmer gibt dem Discounter grundsätzlich eine Handlungsempfehlung: „Aldi wäre gut beraten, ein neues Baugesuch mit dem Inhalt zu bringen, den Backshop innerhalb des bestehenden Gebäudes zu realisieren.“ Damit wäre beiden Seiten geholfen. Ditzingen hätte die Erweiterung verhindert und Aldi den Backshop umgesetzt. Denn würde er auf bestehender Fläche eingerichtet, habe die Stadt trotz des Zentrumsschutzes keine rechtliche Handhabe, diesen zu verhindern.
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