Aktuell
PC-Kassen: Die GEZ will abkassieren
Rundfunkgebühren für PC, Laptop und UMTS Handy kommt zum Jahreswechsel / PC-Kassen auch betroffen
Berlin/Stuttgart/Göttingen (kh). Für die meisten Wirtschaftsverbände und die Verbraucherschutzorganisationen ist es reine Abzocke, für die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfes der Rundfunkanstalten (KEF) eher ein Sturm im Wasserglas. Ab dem 1.Januar 2007 wird die Verpflichtung zur Zahlung von Rundfunkgebühren an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) deutlich ausgeweitet.
Von der Rundfunkgebühr sind dann neben Fernsehgeräten und Radios auch internetfähige PC´s, Laptops und UMTS Handys betroffen. Die Gebührenpflicht ist dabei vollkommen unabhängig davon, ob mit den Geräten tatsächlich Rundfunk/Fernsehen empfangen wird oder nicht. Allein die Fähigkeit der Geräte, damit Fernsehen zu können, reicht für die Gebührenpflicht aus. Ausdrücklich einbezogen sind bis dato auch PC-Kassen, die über einen Internetanschluss ausgelesen werden, was damit viele Backbetriebe betrifft.
Ein Gerät pro Betriebsstätte
Besonders ärgerlich für Bäcker ist die Tatsache, dass es ausreichend ist, ein Gerät pro Betriebsstätte anzumelden. Das bedeutet: Das Daimler-Werk in Stuttgart muss mit seinen tausenden Mitarbeitern und ebenso vielen PC´s die Gebühr von 17,03 Euro pro Monat an die GEZ überweisen. Der Bäcker mit 9 Filialen und einem leistungsfähigen Kassensystem auf PC-Basis muss pro Monat inklusive des Anschlusses der Zentrale 173 Euro an die GEZ überweisen. Jede Filiale wird nach den Buchstaben des Gesetzes als eigenständige Betriebsstätte gezählt.
Verbände laufen Sturm
Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand läuft gegen die bereits 2003 als Gesetz verabschiedete Regelung inzwischen Sturm. Die Argumentation: Da es sich bei Computern und auch Kassen in Gewerbebetrieben eindeutig um Arbeitsgeräte handelt, die nicht im Sinne des Gesetzes als neuartige Rundfunkempfangsgeräte genutzt werden, wird eine Gebührenpflicht als unsinnig abgelehnt.
Dreistelliger Millionenbetrag
Neben der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand lehnen auch zahlreiche Handwerkskammern die Neuregelung in der jetzigen Form ab. Viele, vor allem kleine Betriebe, haben nur deshalb einen Internetanschluss, weil die Meldeformulare der Sozialversicherungsträger und Umsatzsteuervoranmeldungen vielerorts nur noch online möglich sind. Die letzte Erhöhung der Rundfunkgebühr liegt noch nicht lange zurück, dennoch schallt aus den öffentlich-rechtlichen Anstalten der Ruf nach mehr Geld, sonst würde die Qualität der Berichterstattung leiden. Bei den privaten Haushalten ist mit einem Jahresabo der GEZ von 204,36 Euro die Schmerzgrenze erreicht. Einzige Möglichkeit, dennoch mehr Geld in das System zu bekommen, ist die Verbreiterung der Einzugsbasis. Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand rechnet vor: Bei zwei Mio. Mitgliedsbetrieben aus ihrem Bereich und einer Gebührenpflicht nur für die Hälfte der Betriebe, kommt allein in diesem Bereich eine Mehreinnahme von 170 Mio. Euro zusammen. Da die Zahl der Internetrechner in den Betrieben wohl deutlich über 50 Prozent liegt, kommen mit jedem Prozentpunkt mehr 3,4 Mio. Euro in die Kasse der GEZ.
Teures Vergnügen
Um in unserem Beispiel bei der Bäckerei mit 9 Filialen plus Produktionsstätte zu bleiben, muss das Unternehmen mit jährlichen Mehrkosten von 2436 Euro rechnen. In den meisten Betrieben ist es untersagt, mit dem PC Radioprogramme zu hören, geschweige denn, den PC als Fernseher zu nutzen. Viele nehmen das sogar zum Anlass, eine Abmahnung oder gar Kündigung auszusprechen. Trotzdem wird die Rundfunkgebühr fällig, es sei denn, die Verordnung wird noch geändert.
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