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Oft schlecht informiert
Studie zum Gleichbehandlungsgesetz im Mittelstand
Berlin (ke). Das Deutsche Institut für kleine und mittlere Unternehmen in Berlin hat kürzlich mit Unterstützung der Gothaer Versicherung die erste bundesweite Studie zu den subjektiven Erfahrungen und Befürchtungen sowie geplanten und ergriffenen Maßnahmen kleiner und mittlerer Unternehmen in Bezug auf das im August 2006 eingeführte Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) durchgeführt. Unter anderem konnte bei der Untersuchung der Typus des typisch „gut AGG-informierten Unternehmens“ ausgemacht werden: Hierbei handelt es sich um ein Handelsunternehmen mit 250 bis 499 Mitarbeitern und mehr als 50 Mio. Euro Umsatz pro Jahr. Um diesen guten Informationsstand zu erreichen, haben diese Unternehmen in erster Linie persönliche Gespräche genutzt und Tipps von Unternehmensberatern in Anspruch genommen. Weniger gut informierte Unternehmen waren dabei insbesondere unter den Freiberuflern sowie im Handwerk auszumachen. Hierbei handelt es sich dann häufig um Unternehmen mit weniger als neun Mitarbeitern.
Als typisch vom „AGG betroffene Unternehmen“ identifizierte die Studie Industrieunternehmen die in der Rechtsform einer KG oder OHG geführt werden. Weniger vom AGG betroffene Unternehmen – insbesondere das Handwerk – zeigen sich zuversichtlich, was die Einstellung neuer Mitarbeiter angeht. Besonders interessant ist, dass Unternehmen, die vom AGG besonders betroffen sind, im Mittel weniger gut informiert sind als Unternehmen, die das Gesetz als nicht so wichtig für sich ansehen.
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