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Novelle zur Gentechnik beschlossen
Keine Änderungen bei Haftung und Standortregister / „Gute fachliche Praxis“ für GVO-Anbau soll greifen

Ob die geplanten Mindestabstände ausreichen, um den gentechnikfreien Anbau von Agrar-Produkten zu gewährleisten, bezweifeln Kritiker der Novelle. Foto Kauffmann
Die SPD-Bundestagsabgeordneten Elvira Drobinski-Weiß und René Röspel erklärten, im parlamentarischen Verfahren zum Gentechnikgesetz seien noch einige offene Fragen zu diskutieren, beispielsweise im Zusammenhang mit den nachbarschaftlichen Absprachen oder den durch den Einsatz der Gentechnik entstehenden Mehrkosten für die gentechnikfreie Landwirtschaft. „Wir werden nun prüfen, wo noch Handlungsbedarf besteht“, kündigten die beiden SPD-Politiker an.
In Verhandlungen mit der Union hatte der Fraktionsvize der Sozialdemokraten, Ulrich Kelber, bereits eine vereinfachte Verwendung des Etiketts „ohne Gentechnik“ durchgesetzt, dessen Nutzung künftig schon beim Verzicht auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO) im Futter erlaubt sein soll. Seehofer betonte, der jetzt vorgelegte Entwurf biete der konventionellen und ökologischen Landwirtschaft ein sehr hohes Schutzniveau.
Bundesforschungsministerin Annette Schavan wies auf die in der Novelle vorgesehenen Erleichterungen für die Forschung hin, auch bei kontrollierten Freisetzungsversuchen. Es würden aber auch Anwendungsperspektiven gebraucht. „Deshalb werden wir die Praxis zu den Mindestabständen in den nächsten Jahren genau verfolgen“, kündigte die Ministerin an.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht durch die vorgesehene Novellierung des Gentechnikrechts keine ausreichenden Fortschritte insbesondere für den Forschungsstandort Deutschland. Auch wenn die Gentechnik von weiten Teilen der Verbraucher abgelehnt, sollte der Gesetzgeber doch die Option der Grünen Gentechnik aufrechterhalten, verlangte der DBV. Auch brächte das überarbeitete Gesetz die Landwirte in eine schwierige Situation, weil die Koexistenzfrage aller Anbauformen nicht konsequent beantwortet werde.
Die nachbarschaftlichen Absprachen, die Drobinski-Weiß und Röspel im Visier haben, zielen darauf ab, dass der im Gesetzentwurf vorgeschriebene Abstand von GVO-Mais zu konventionellem Mais von 150 m unterschritten werden kann, wenn der jeweilige Nachbar zustimmt. Im Falle gentechnischer Verunreinigungen auf dem Nachbarfeld muss die Ware dann laut dem Entwurf allerdings schon unterhalb des EU-Schwellenwertes von 0,9 Prozent gekennzeichnet werden. Für den Abstand zu Ökomais ist in der zum Gesetz gehörigen Verordnung eine Mindestdistanz von 300 m vorgesehen, ein Aufschlag gegenüber konventionellen Kulturen, den Politiker der Koalition damit begründen, dass Biobauern schon bei GVO-Spuren von weniger als 0,9 Prozent Vermarktungsschwierigkeiten fürchten müssen. Analysekosten für GVO-Tests sind nach wie vor von den Biobauern zu tragen. Sollte die im Gesetzentwurf vorgesehene erleichterte Kennzeichnung mit dem Begriff „ohne Gentechnik“ allerdings um sich greifen, könnten solche Tests verstärkt auch auf konventionelle Landwirte zukommen.
Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) lehnt die Bestrebungen zur Aufweichung der nationalen Kennzeichnungsvorschriften ab. Im Gesetzgebungsverfahren ist nun der Bundesrat am Zuge. Einige Teile des Gesetzespakets sind in der Länderkammer zustimmungspflichtig.
Als einen „Freibrief für gentechnische Veränderungen“ wertete der Präsident von Bioland, Thomas Dosch , den Gesetzentwurf. „Eine schleichende Verunreinigung der gesamten Nahrungskette mit gentechnisch veränderten Organismen darf nicht legitimiert werden“, mahnte Dosch.
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