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Nichtraucherschutzgesetz


Bonn (age). Rauchen ist ab September in öffentlichen Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln verboten. Der Bundesrat hat bei seiner Sitzung dem vom Bundestag Ende Mai verabschiedeten Nichtraucherschutzgesetz zugestimmt. Ausnahmen sind nur noch dort zulässig, wo es baulich abgetrennte Nebenräume gibt. Zudem ist Jugendlichen der Erwerb von Tabakprodukten künftig nicht mehr gestattet.

Minister Horst Seehofer  äußerte sich zuversichtlich, dass auch die Länder bald entsprechende Regelungen für Gaststätten, Sportstätten und Einrichtungen des Gesundheits- und Bildungswesens erlassen werden


Artikel vom 12.07.2007
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