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Neues Energiesteuergesetz

Bio-Kraftstoffe sind erstmals steuerpflichtig


Berlin (p). Mit In-Kraft-Treten des neuen Energiesteuergesetzes am 1. August 2006 sind Bio-Kraftstoffe in Deutschland erstmals steuerpflichtig geworden. Wie der Deutsche Bauernverband (DBV) vorige Woche erläuterte, löst das Energiesteuergesetz das bisherige Mineralölsteuergesetz ab.

Der Steuersatz für Bio-Diesel als Kraftstoff beträgt bis Ende des kommenden Jahres 9 Cent/l. Ab 2008 werden 15 Cent/l fällig. Anschließend erhöht sich der Steuersatz bis 2011 jährlich um 6 Cent/l. Ab 2012 muss mit 45 Cent/l nahezu der volle Mineralölsteuersatz gezahlt werden. Reines Pflanzenöl bleibt noch bis Ende 2007 von der Steuer befreit, erreicht aber ebenfalls bis 2012 eine Belastung von 45 Cent/l. Mit einer Besteuerung von 21 Cent/l für Bio-Diesel und 18 Cent/l für Pflanzenöl ab 2009 werde dem Reinkraftstoffmarkt de facto der Garaus gemacht, beklagte der DBV. Der Verband bekräftigte seine Kritik an dieser Vorgehensweise.

Die Besteuerung der Bio-Kraftstoffe müsse so vorgenommen werden, dass diese an der Tankstelle preislich günstiger seien, forderte der Bauernverband.

Die ab 2007 vorgesehene Beimischung dürfe nicht der einzige Absatzweg für Bio-Kraftstoffe werden, vielmehr sollten sie eine Alternative zu Erdölprodukten darstellen. Neu im Energiesteuergesetz ist darüber hinaus, dass eine Steuer von 0,967 Cent pro Kilogramm Kohle erhoben wird.

Als Brennstoff zur Stromerzeugung kann Kohle aber weiterhin steuerfrei verwendet werden.

Auch private Haushalte dürfen Kohle bis zum 31. Dezember 2010 steuerfrei als Heizstoff zur Deckung des eigenen Wärmebedarfs einsetzen.


Artikel vom 10.08.2006
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