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Neuer Gefahrtarif der BGN in Kraft

Ein Überblick darüber, was am Gefahrtarif 2008 neu ist / Einheitlicher Tarif von 5,2 sorgt für Mehrbelastung


Mannheim (p/wo). Außerplanmäßig, nämlich nach drei statt sonst sechs Jahren, hat die BGN einen neuen Gefahrtarif aufgestellt. Diese vorzeitige Neufassung wurde notwendig, weil am 31. 12. 2007 die Pflichtversicherung für Unternehmer und ihre mitarbeitenden Ehepartner aufgehoben wird. Der Gefahrtarif listet die Gefahrklassen auf, in die die einzelnen Branchen eingestuft sind. Die Gefahrklassen spiegeln die Gefährdungsrisiken der einzelnen Branchen wider.

Unternehmen mit ähnlichen Risiken haben dieselbe Gefahrklasse. Sie sind zu einer Risikogemeinschaft zusammengeschlossen. Die Gefahrklasse eines Gewerbezweiges umfasst grundsätzlich alle Unternehmensbereiche eines Betriebes. Bei der Berechnung der Gefahrklasse werden die Entschädigungsleistungen einer Branche zu ihren Entgelten ins Verhältnis gesetzt. Die neuen Gefahrklassen basieren auf den Entschädigungsleistungen und Entgelten der Jahre 2002 bis 2006.

Einheitliche Gefahrklasse

Für die Pflicht- sowie die freiwillige Versicherung gibt es jetzt die einheitliche Gefahrklasse 5,2. Hier wurde die Differenzierung nach Branchen aufgehoben. Das heißt für das Bäckerhandwerk, dass die bisher gültige Gefahrklasse 6 für die Produktion und die Gefahrklasse 3 für die Beschäftigten im Verkauf jetzt einheitlich auf 5,2 festgelegt ist. Nicht unbedingt zum Vorteil für die Betriebe. In vielen Betrieben ist davon auszugehen, dass der neue Gefahrtarif zu einer echten Zusatzbelastung wird. Ausgehend von der Lohnsumme hat zum Beispiel der BIV Baden errechnet, dass auf einen Betrieb mit 1,5 Mio. Umsatz jährliche Zusatzkosten von rund 2500 Euro zukommen. Bei einem Jahresumsatz von 6 Mio. Euro können sogar 12.000 Euro Mehrbelastung entstehen, weil der Verkauf bei filialisierten Betrieben deutlich mehr ins Gewicht fällt.

Büro-Gefahrklasse

Der Gefahrtarif 2008 schreibt genau fest, welche Beschäftigten unter die Büro-Gefahrklasse fallen. Das sind nur diejenigen, die ausschließlich im Büro tätig sind und dort ausschließlich Büroarbeiten verrichten. Detaillierte Ausführungen zur Büro-Gefahrklasse, siehe Teil II Nr. 5 des Gefahrtarifs 2008. Für den Bürobereich des Betriebes gilt ab 2008 die Gefahrklasse 0,5.

Keine Vertriebs-Gefahrklassen

Für den Vertriebsbereich eines Unternehmens gilt jeweils die Gefahrklasse, der das Unternehmen zugeordnet ist. Eine gesonderte Gefahrklasse für den Vertriebsbereich gibt es nicht mehr.

Die BGN teilt jedem Mitgliedsunternehmen in einem schriftlichen Bescheid mit, welcher Gefahrklasse es angehört. Die Zuordnung basiert auf den Angaben, die der BGN vorliegen. Ändern sich die Unternehmensverhältnisse, dann muss das Unternehmen dies der BGN innerhalb von vier Wochen nach der Änderung mitteilen. Verspätete Änderungsmitteilungen können zu Beitragsnachteilen führen. Voraussichtlich im 1. Quartal 2008 wird die BGN die Bescheide zur Gefahrklasse (Veranlagungsbescheid) verschicken. Auch die freiwillig Versicherten erhalten einen Veranlagungsbescheid.

Der neue Gefahrtarif 2008 kommt erstmals zum Tragen, wenn die BGN die Beiträge für das Jahr 2008 mit den Unternehmen abrechnet.


Artikel vom 20.12.2007
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