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Neue Spielregeln ab 2010

Nutzung und Versteuerung von Firmenwagen


Rellingen (bkv). Die Änderungen in Sachen Firmenwagen betreffen vor allem Einzelunternehmer, die betriebliche Fahrzeuge privat und zur Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb nutzen. Folgende Neuregelungen sind zu beachten:

Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Betrieb, muss grundsätzlich für jedes ein Privatanteil versteuert werden. Kann jedoch glaubhaft nachgewiesen werden, dass bestimmte Fahrzeuge definitiv nicht privat genutzt werden, ist für diese Fahrzeuge kein Privatanteil zu versteuern. Nutzen mehrere Personen – der Einzelunternehmer und seine Mitarbeiter – den Firmenwagen, ist der nach der Ein-Prozent-Regelung ermittelte Privatanteil nach der Zahl der Nutzungsberechtigten aufzuteilen. Im Klartext bedeutet das: Nicht jeder muss ein Prozent des Listenpreises versteuern, sondern jeder nur einen Teil davon.

Tipp: Wird in einem Einzelunternehmen ein Fahrzeug tatsächlich nicht privat oder zu Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb genutzt, steht der Betriebsinhaber letztendlich nur dann auf der sicheren Seite, wenn er für dieses Fahrzeug ein Fahrtenbuch führt.


Artikel vom 01.06.2010
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