Aktuell
Neue Regelung gefordert
„Verkauf unter Einstandspreis“ grundlegend ändern
Berlin (rgb). Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat die Anrufung des Bundesrates zur „grundlegenden Überarbeitung“ der Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nachdrücklich begrüßt. Damit haben die Bundesländer jetzt erneut die Chance eröffnet, auch den Verkauf unter Einstandspreisen neu zu regeln. Dies hatte der DBV nach jüngsten Preisdumpingangeboten für Milch und Molkereiprodukte im Lebensmitteleinzelhandel (LEH) gefordert. Die bisher geltende Rechtslage, wonach gegen kurzfristige Werbeaktionen mit einem Verkauf unter Einstandspreis keine rechtliche Handhabe bestehe, müsse laut DBV verändert werden.
Das jetzt geltende Gesetz habe sich als stumpfes Schwert erwiesen, da das Verbot, Lebensmittel unter Einstandspreis zu verkaufen, vom Lebensmitteleinzelhandel durch Ein-Tages-Aktionen unterlaufen werde. Der DBV fordert die Bundesregierung auf, der Streichung für gelegentliche Verkäufe unter Einstandspreis im § 20 Abs. 4 GWB zuzustimmen, um unlautere Dumpingpreise vor allem von Milch und Milchprodukten, wie aber auch anderen Grundnahrungsmitteln künftig im LEH bekämpfen zu können.
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