Aktuell
Neue Kennzeichnung
Änderungen bei „Ohne-Gentechnik“-Kennzeichnung
Berlin (age). Im Mittelpunkt der vorgesehenen Änderungen des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes steht eine praktikablere Ausgestaltung der Kennzeichnung von Lebensmitteln, die ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellt worden sind. Dies bezieht sich insbesondere auf tierische Erzeugnisse wie Fleisch, Milch und Eier. Eine Kennzeichnung dieser Produkte mit dem Begriff „ohne Gentechnik“ soll auch dann zulässig sein, wenn in der Fütterung der Tiere gentechnisch hergestellte Fermentationsprodukte wie Enzyme, Vitamine und Aminosäuren sowie mit Hilfe gentechnischer Verfahren hergestellte Tierarzneimittel eingesetzt werden. In der Lebensmittelverarbeitung sollen Zusätze aus gentechnischer Herstellung nur dann erlaubt sein, wenn entsprechende konventionelle Alternativen nicht zur Verfügung stehen und das eingesetzte Produkt nach der EU-Ökoverordnung zugelassen ist. Die Tiere sollen nicht mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert werden dürfen, und zwar in einem bestimmten Zeitraum vor der Gewinnung des Lebensmittels, das gekennzeichnet werden soll.
Anbieter von Lebensmitteln, die die „Ohne-Gentechnik“-Kennzeichnung tragen, sollen darlegen müssen, dass Bestandteile gentechnisch veränderten Organismen (GVO) oberhalb der Nachweisgrenze zufällig oder technisch vermeidbar sind. Das Gesetzespaket wurde am 25. Januar 2007 vom Bundestag beschlossen werden.
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