Aktuell
Neue EU-Health-Claims-Verordnung
Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben nur mit wissenschaftlichem Nachweis
Berlin (age). Die Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel schafft die Voraussetzungen zu deren europaweit einheitlichen Verwendung. Mit dieser Feststellung hat der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) die sogenannte Health-Claims-Verordnung begrüßt, die Anfang Juli in Kraft getreten ist. Für nährwertbezogene Angaben wie „fettfrei“, „energiearm“ oder „leicht“ würden nun überall die gleichen Kriterien gelten. Das erhöhe die Rechtssicherheit für Unternehmen und Verbraucher. Der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft sieht allerdings den restriktiven und bürokratischen Grundansatz der Verordnung kritisch, nach dem alles, was nicht ausdrücklich erlaubt, verboten ist. Dies solle ab 2010/11 gelten, wenn alle Übergangsfristen abgelaufen seien und die Liste der zukünftig erlaubten gesundheitsbezogenen Angaben beschlossen sei. „Nur wenn es gelingt, das Wissen um die Zusammenhänge zwischen Ernährung und Gesundheit in die praktische Anwendung der Verordnung einzubringen, wird sie nicht zum Hemmschuh in der Produktkommunikation“, betonte BLL-Hauptgeschäftsführer Prof. Matthias Horst . Der größte Unsicherheitsfaktor sei dabei die Frage, welche Anforderungen an den wissenschaftlichen Nachweis gestellt würden. Kritisch gesehen werden vom BLL auch die sogenannten Nährwertprofile. Diese sollen darüber entscheiden, ob ein Lebensmittel mit Nährwert- und Gesundheitseigenschaften beworben werden darf oder nicht. Nährwertprofile dürften nicht dazu missbraucht werden, Vorurteile über vermeintlich „gute“ und „schlechte“, „gesunde“ und „ungesunde“ Lebensmittel zum Bestandteil europäischer Gesetzgebung zu machen, mahnte Horst. Damit dies nicht geschehe, verlange die Verordnung die wissenschaftliche Begründung und Rechtfertigung der Nährwertprofile. Dieser Forderung gelte es bei der Formulierung der Nährwertprofile gerecht zu werden. Dabei sei vor allem auch zu berücksichtigen, dass einzelne Lebensmittel aufgrund ihrer Nährstoffgehalte nicht in „gut“ oder „schlecht“ eingeteilt werden könnten. Entscheidend sei die gesamte, ausgewogene Ernährung.
Artikel vom 05.07.2007
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