Aktuell
Neue Codierung geplant
Vermarktungsnormen für Eier auf dem Prüfstand
Berlin (age). Bei der Kennzeichnung von Eiern stehen in der Europäischen Union Veränderungen bevor.
Laut einer Ratsverordnung, die am 1. Juli kommenden Jahres in Kraft tritt, müssen künftig nicht nur Konsumeier, sondern auch Industrieeier, die so genannten B-Eier, gekennzeichnet werden. Genutzt werden kann dafür der Erzeugercode, aber auch ein vereinfachtes Zeichen ist für die B-Eier möglich. In jedem Fall soll ein Etikettenschwindel so vermieden werden. An Details wird allerdings noch in einer Durchführungsverordnung gefeilt. Deutschland plädiert gemeinsam mit den Niederlanden und Österreich dafür, auch Konsumeier, die in die industrielle Verwertung gehen, kennzeichnen zu müssen. Grundlage für die Unterscheidung in A- und B-Eier ist die Sortierung der Ware. Unsortierte Eier wandern als B-Ware in die industrielle Verwertung.
Mit Vereinfachungen können die Eierproduzenten bei den Vorschriften für die Abläufe im Betrieb vom gelegten Ei bis zur Verpackung rechnen.
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