Aktuell
Neu: EU-Genossenschaften
Der Startschuss für die Europäische Genossenschaft fällt
Brüssel (age). In der Europäischen Union besteht künftig die Möglichkeit zur Gründung grenzüberschreitender Genossenschaften. Am 18. August 2006 fällt der Startschuss für die Gründung von Gesellschaften der Rechtsform „Societas Cooperativa Europaea“ (SCE), der Europäischen Genossenschaft. Dann tritt in Deutschland ebenfalls ein Artikelgesetz in Kraft, in dem neben der Möglichkeit zur Schaffung der grenzüberschreitenden Kooperativen auch die Novellierung des nationalen Genossenschaftsrechts verankert ist. Der für die SCE erstellte Rechtsrahmen soll die Voraussetzungen schaffen, Absatzmöglichkeiten im Ausland nutzen zu können, ohne dort ein Netz von Tochtergesellschaften aufbauen zu müssen. Für die Gründung einer SCE bedarf es mindestens fünf natürlicher beziehungsweise juristischer Personen aus mindestens zwei Mitgliedstaaten. Auch der Zusammenschluss schon existierender Genossenschaften ist denkbar. Außerdem kann sich eine bestehende Kooperative, die zumindest seit zwei Jahren einen Ableger in einem anderen EU-Mitgliedstaat hat, unter bestimmten Voraussetzungen in eine SCE umwandeln lassen. Zu den Gründungsbedingungen gehört eine Kapitalausstattung von mindestens 30.000 Euro. Laut Brancheneinschätzung sind die Voraussetzungen gegeben, dass die deutschen Genossenschaften europäischer werden.
Artikel vom 17.08.2006
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