Fokus

Mitarbeiterbeteilung neu geregelt

Bestehende Vorgaben werden ab 1. April 2009 erweitert / Arbeitnehmer müssen ein Jahr im Unternehmen sein


Berlin (ke). Motivierte Mitarbeiter, die sich stärker mit den Unternehmenszielen identifizierten, weil sie am Erfolg teilhaben, erwartet die Bundesregierung von ihrer Forderung nach mehr Mitarbeiterbeteiligungen an Unternehmen.

Sie geht davon aus, dass aufgrund des demografischen Wandels auch kleinere Unternehmen Interesse daran haben, über dieses Instrument junge Beschäftigte an den Betrieb zu binden. Nach der Zustimmung des Bundesrats ist der Weg dafür frei, dass Betriebe ihre Beschäftigten mehr und besser am Unternehmen beteiligen können. Im Gegenzug winkt ihnen eine bessere Eigenkapitalbasis, die wiederum ihre Liquidität und damit den Handlungsspielraum verbessert.

Ab dem 1. April 2009 sollen folgende Regelungen gelten:

Die Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen, die der Mitarbeiter in Beteiligungen anlegt, erhöht sich von bislang 18 auf 20Prozent. Darüber hinaus steigen die Einkommensgrenzen für Ledige von 17.900 auf 20.000Euro und für Verheiratete von 35.800 auf 40.000Euro.

Die betriebliche Mitarbeiterkapitalbeteiligung wird gefördert. Der steuer- und sozialversicherungsfreie Höchstbetrag für direkte Beteiligungen an der Firma steigt von bisher 135 auf 360Euro.

Es besteht zudem die Möglichkeit, dass die Arbeitnehmer indirekt über neue Mitarbeiterbeteiligungsfonds – zum Beispiel für einzelne Branchen – am Unternehmen partizipieren. Dies biete insbesondere auch Beschäftigten kleiner und mittlerer Betriebe die Chance, Beteiligungskapital anzulegen.

Die Fonds werden von einer Kapitalanlagegesellschaft, also einem professionellen und lizenzierten Fondsmanager, geführt. Sie müssen zwingend mindestens 60Prozent des Gelds in die beteiligten Unternehmen investieren. Die Aufsicht über den Fonds übernimmt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen.

Grundsätzlich gilt, dass die Förderung weder die Unternehmen noch die Arbeitnehmer zur Mitarbeiterbeteiligungen zwingen darf. Sie soll außerdem nicht in Konkurrenz zur betrieblichen Altersversorgung und der privaten Altersvorsorge treten. Ferner muss das Angebot, sich zu beteiligen, an alle Arbeitnehmer, die mindestens ein Jahr im Unternehmen beschäftigt sind, gleichermaßen ergehen.


Artikel vom 25.03.2009
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