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Mit Feinstaubplakette

Klären, welches Fahrzeug in die Zone darf


München (ke). Um die Feinstaubbelastung in der Nähe vielbefahrener Straßen zu senken, können die Kommunen so genannte Umweltzonen einrichten. PKW und Nutzfahrzeuge, die in ausgewiesenen Umweltzonen fahren, müssen mit einer entsprechenden Plakette gekennzeichnet sein. Die Plakette gibt Auskunft über die Schadstoffklasse und wird in den Farben Rot, Gelb oder Grün vergeben. Maßgeblich für die Zuordnung in eine Schadstoffklasse ist der in den Fahrzeugpapieren angegebene Emissionsschlüssel.

Die Verordnung des Bundes bezüglich dieser Plaketten tritt ab 1. März 2007 in Kraft. Die Plaketten sind deshalb ab sofort bei den Zulassungsbehörden und den zur Abgasuntersuchung berechtigten Stellen erhältlich. Allerdings sind sie nur in Kombination mit den Umweltzonen und damit der Beschilderung „Umweltzone“ gültig. Wann diese in den Kommunen aber endgültig ausgewiesen werden, ist noch offen. Geplant war bisher der 1. Oktober 2007. Weil aber noch nicht geklärt ist, wie mit Nutzfahrzeugen mit Dieselmotor, die mit Partikelminderungssystemen aus- oder nachgerüstet sind, verfahren werden soll, ist dieser Termin nicht definitiv.

Zudem lässt die Kennzeichnungsverordnung Ausnahmeregelungen zur Vermeidung unbilliger Härten für Anwohner und Gewerbe zu. Genaueres ist auch hierzu noch nicht bekannt. Wer seine Backwaren in die Umweltzone ausliefern muss, sollte sich aber jetzt schon informieren, welcher Schadstoffklasse das Fahrzeug angehört bzw. sich die Plakette besorgen. Sie ist bei den Zulassungsbehörden und den zur Abgasuntersuchung berechtigten Stellen erhältlich.


Artikel vom 01.03.2007
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