Aktuell
Missbrauch unterbinden
Verbot von Untereinstandspreisverkäufen auf dem Weg
Berlin (age). Der Bundesrat trägt die angestrebte Erweiterung des Verbots von Untereinstandspreisverkäufen von Lebensmitteln mit. In ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels stimmte die Länderkammer dem Gesetzesteil, der sich auf Lebensmittel bezieht, ohne Änderungen zu.
Eine Empfehlung des Wirtschaftsausschusses, auf eine Verschärfung des Verkaufsverbots von Lebensmitteln ganz zu verzichten, weil dies kaum wirksam und schwer zu kontrollieren sei, fand im Plenum keine Mehrheit. Bayerns Landwirtschaftsminister Josef Miller begrüßte das Votum des Bundesrats. Damit werde den Lebensmitteln auch der Wert zugemessen, der ihnen als unverzichtbare Lebensgrundlage gebühre. Nach Auffassung des rheinland-pfälzischen Wirtschafts- und Landwirtschaftsministers Hendrik Hering kann nur durch Anpassungen im Kartellrecht das „respektlose Verramschen von Lebensmitteln“ verhindert werden. Hering sprach von einem scharfen und teilweise ruinösen Preiskampf, bei dem kleine und mittlere Betriebe auf der Strecke blieben.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Verkäufe von Lebensmitteln unter Einstandspreis grundsätzlich untersagt werden. Damit würden auch gelegentliche Verkäufe, die bislang noch erlaubt sind, unter das Verbot fallen. Untereinstandspreisverkäufe sollen künftig lediglich dann durchgeführt werden dürfen, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist. Dies ist der Fall, wenn eine Ware zu verderben droht.
Darüber hinaus soll die Erlaubnis auf „vergleichbar schwerwiegende Fälle“ begrenzt werden. Eine Abgabe von Lebensmitteln an gemeinnützige Einrichtungen soll nicht unter das Verbot fallen. Daneben ist mit dem Gesetzentwurf vorgesehen, eine neue Missbrauchsvorschrift in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) einzufügen. Ziel ist es, wirksamer gegen missbräuchlich überhöhte Preise von marktbeherrschenden Strom- und Gasanbietern vorzugehen.
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