Aktuell
Meisterbrief als Spitzenqualifikation
Basis für mehr qualifizierte Aus- und Weiterbildung in Europa / Deutscher Besonderheit Rechenschaft gezollt

Gute Nachricht für Meisterschüler, wie hier in der Ersten Deutschen Bäckerfachschule: Der Meisterbrief als Qualifikation wird europaweit aufgewertet. Foto: Schule
Das ist das Votum der Mitgliedsländer der Europäischen Union, abgegeben in der letzten Sitzung des Regelungsausschusses zur EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Damit ist die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Richtlinie in der nun geänderten Form bis Ende November in Kraft treten kann.
Folgende fünf Niveaustufen werden im EU-Schema zur Unterscheidung von Berufsabschlüssen unterschieden:
Stufe 1 – Befähigungsnachweis
Stufe 2 – Prüfungszeugnis Berufsausbildung, Sekundarstufe
Stufe 3 – Diplom kurzer Ausbildungsgang
Stufe 4 – Diplom langer Ausbildungsgang
Stufe 5 – Hochschuldiplom
Bislang sollte die Mehrheit deutscher Handwerksmeister nur der Stufe 2 zugeordnet werden, was ihrer Qualifikation im europäischen Vergleich nicht gerecht wird. Die Besonderheit des Dualen Systems im Ausbildungssystem Deutschlands wurde in Brüssel jetzt anerkannt. Hanns-Eberhard Schleyer, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, begrüßt die Entscheidung: „Die korrekte Einstufung unserer Meisterberufe auf Stufe drei wird der hochwertigen Qualifikation unserer Handwerksmeister gerecht. Damit wird die Mobilität der deutschen Meisterbetriebe in Europa befördert. Wir freuen uns über die Unterstützung durch die deutsche Bundesregierung und die Zustimmung der Partner in der EU. Wenn Europa mit Wissen wachsen will, brauchen wir mehr und nicht weniger qualifizierte Aus- und Weiterbildung in den Mitgliedsländern der EU. Der Meisterbrief als personenbezogene Spitzenqualifikation ist Vorbild auch für andere Länder. Er garantiert stabile Betriebe und eine qualitativ wie quantitativ hochwertige Ausbildung. Die Ausbildung zum Gesellen und die Weiterbildung zum Meister ist damit Best Practice in Europa.“
Auch Bernd Ehinger, Präsident der Handwerkskammer Rhein-Main, begrüßt das Votum der EU-Mitgliedsländer zur Aufwertung des Meisterbriefs: „Das wird dieser Premium-Marke im Handwerk gerecht“, betont er. „Der Handwerksmeister ist Experte auf seinem Gebiet. Der Meisterbrief steht für Vertrauen und Qualität im deutschen Handwerk.“
In Hessen können Handwerksmeister bereits seit 1. Januar 2005 ohne Zusatzprüfung an Hochschulen studieren. Mit der Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes wurden Handwerksmeister damit erstmals Abiturienten gleichgestellt, was in Deutschland von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt wird.
„Weltweit werden wir seit Jahren um den Meisterbrief im Handwerk beneidet“, betont Ehinger. „Mit ihrem Votum erkennt die EU den Meisterbrief jetzt endlich als Spitzenqualifikation in der beruflichen Bildung an.“
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