Aktuell
Marktzugang erleichtern
Monopolkommission sieht Meisterzwang als Bremse
Berlin (hk). Die Monopolkommission hat die Bundesregierung aufgefordert, mehr Wettbewerb im Dienstleistungsbereich zuzulassen. Bei der Vorlage des Gutachtens der Kommission sprachen sich die Experten unter anderem auch gegen den Meisterzwang aus.
Darin heißt es unter anderem: Mit seinem Beschluss vom Dezember 2005 hat das Bundesverfassungsgericht (BVG) grundsätzliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der bis 2003 geltenden Regelungen zum Meisterzwang geäußert. Die bestehende Verwaltungspraxis bei der Zulassung von selbständigen Handwerkern läuft seit Jahren konträr zu den Maßgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung, die eine großzügige Zulassung selbständiger Handwerksausübung ohne Meisterbrief erfordert.
Der Beschluss macht deutlich, dass das BVG den Meisterzwang eigentlich für verfassungswidrig hält. Die Konsequenz daraus wäre die Abschaffung der Meisterpflicht, wie dies von der Monopolkommission seit langem gefordert wird. Ansonsten ist eine Fortsetzung der bisherigen Praxis zu erwarten, nach welcher Ausnahmebewilligungen restriktiv gehandhabt und Handwerker ohne Meisterbrief unter dem Druck rigider „Schwarzarbeiterverfolgung“ ihrer etablierten Konkurrenten mit Hilfe von Handwerkskammern vom Marktzutritt ferngehalten werden. Die Monopolkommission spricht sich weiterhin für eine gänzliche Abschaffung des Meisterzwangs als Voraussetzung für den Marktzugang im Handwerk aus. Die Verhältnisse im Handwerksgewerbe rechtfertigen keine Sonderstellung und damit auch keine Ausnahmen innerhalb der Gewerbeordnung. Die Gefahrengeneigtheit in einzelnen Handwerken sowie die Ausbildungssicherung liefern ebenfalls keine hinreichende Begründung für eine Regulierung des Marktzutritts, so die Kommission.
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