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Markennutzung abgelehnt

Müller-Brot hat keine Rechte mehr an Golden Toast


München (p). Wie in mehreren Pressemeldungen bekannt wurde, hat das OLG München bestätigt, dass Müller-Brot die Marke Golden Toast nicht mehr nutzen darf. Die Richter räumen ausschließlich Unternehmen der Kamps-Gruppe das Recht ein, Golden Toast Produkte zu backen und zu vertreiben. Damit hat die Arbeitsgemeinschaft Golden Toast (ARGE) den Rechtsstreit gegen Müller-Brot auch in zweiter Instanz gewonnen.

Der Kläger ist ein Anfang der 60-er Jahre gegründeter Verein, der Inhaber der Marke Golden Toast ist und dessen Mitglieder ausschließlich Unternehmen der Kamps-Gruppe sind. Im Rahmen des Rechtsstreits war zu klären, ob Müller-Brot nach wie vor Mitglied der ARGE ist und somit die Produktion und den Vertrieb von Golden Toast unbeschränkt fortsetzen darf.

Müller-Brot war seit 1964 Mitglied der ARGE und belieferte namhafte Handelsketten in Süddeutschland mit Produkten der Marke Golden Toast. Das Unternehmen hatte sich durch Vertrag gegenüber der Rechtsvorgängerin der Kamps Brot- und Backwaren, die Mitglied der ARGE ist, verpflichtet, die Mitgliedschaft in der ARGE zu kündigen. Dieser Vertrag war von der Firma Kamps zum 31.07.2005 gekündigt worden.

Müller-Brot war seit dem Urteil in erster Instanz vom 15. November 2006 nicht mehr befugt, Golden Toast Backwaren herzustellen und zu vertreiben. Die von Müller-Brot gegen das Urteil des Landgericht München eingeleitete Berufung wies das zuständige Oberlandesgericht München jetzt zurück. Die Richter vertreten die Auffassung, dass ausschließlich die zur Kamps-Gruppe gehörenden Backwarenunternehmen Mitglieder der ARGE Golden Toast sind und nur diese das alleinige Recht haben, Backwaren der Marke Golden Toast herzustellen und zu vertreiben.


Artikel vom 16.02.2007
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