Markt & Meinung
Man gönnt sich ja sonst nichts
Zwischenfrage: Wenn mich eine Verkäuferin (Achtung Antidiskriminierungsgesetz) dumm anblökt, was ich denn wolle, ist das dann eine Diskriminierung im strafrechtlichen Sinne oder wird da nur mein Grundrecht auf geistige und körperliche Unversehrtheit verletzt? Schwierig, kommt vielleicht drauf an, wie gut sie aussieht (tätätä...). Verlagern wir das Scheingefecht in die Gefahrenzonen der Bewerbung und Mitarbeiterführung. Hier läuft man auf Schritt und Tritt Gefahr, in das Diskriminierungsnäpfchen zu treten. Ablehnungen sind immer irgendwie diskriminierend.
Wo bleibt die Gleichbehandlung, wenn ich die Einserkandidatin bzw. den Einserkandidaten der Viererkandidatin bzw. dem Viererkandidaten vorziehe? Ganz vertrackt wird es, wenn die Viererkandidatin dem Einserkandidaten vorgezogen wird, der dann zu Recht geknickt ist, weil er der religiösen Überzeugung war, dass Leistung zähle. Irgendwie lässt sich doch immer ein Diskriminierungstatbestand konstruieren. Ob er dann auch bewiesen werden kann, steht auf einem anderen Blatt. Eines ist aber klar: beschäftigen wird das AGG die Arbeitgeber auf jeden Fall. Man gönnt sich ja sonst nichts.Reinald Wolf
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