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Leistungskatalog im Visier

ZDH: Kritik an der Reform der Unfallversicherung


Berlin (p). Ein Schritt in die richtige Richtung ist der Kabinettsbeschluss der Bundesregierung zur Reform der gesetzlichen Unfallversicherung; er springt jedoch zu kurz, so die Kritik des Handwerks. ZDH-Generalsekretär Hanns-Eberhard Schleyer: „Der Kabinettsbeschluss beschränkt sich auf organisatorische Fragen, die Reform des Leistungsrechts wird ausgeklammert. Die für die Unternehmen des Handwerks zu erwartenden Einsparungen sind entsprechend gering; einige Unternehmen werden sogar zusätzlich belastet.“ Gemäß dem Koalitionsvertrag muss der Leistungskatalog überarbeitet und verschlankt werden, damit es für alle Unternehmen zu Kostenentlastungen kommt, so die Forderung. Die Herausnahme der Wegeunfälle als Risiko, das nicht der Einflusssphäre der Betriebe unterliegt, bleibt dabei der wichtigste Punkt.

Positiv bewertet Schleyer den geplanten neuen Altlastenausgleich zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften. Der Strukturwandel in der deutschen Wirtschaft hat zu überproportionalen Belastungen einzelner Branchen geführt – mit Zahlungen für Renten, die vor Jahren oder Jahrzehnten bewilligt wurden. Um allerdings die in der Vergangenheit für den Ausgleich zwischen den Berufsgenossenschaften eingeführte Freibetragsregelung zur Entlastung kleiner Unternehmen fortzuschreiben, muss der Freibetrag auch auf den Ausgleichsanteil nach Neurenten ausgedehnt werden.

Die Fusion einzelner Berufsgenossenschaften mit dem Ziel der Einsparung von Verwaltungskosten findet die Unterstützung des Handwerks. Die strengen Vorgaben im Gesetzentwurf gefährden allerdings die Beibehaltung des Branchenprinzips, fürchtet das Handwerk.

Der mit dem zweiten Mittelstandsentlastungsgesetz beschlossene Übergang der Prüfung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung von den Unfallversicherungsträgern auf die Rentenversicherung wird ebenfalls nicht zu den erhofften Entlastungen bei den Unternehmen führen. Schleyer befürchtet den gegenteiligen Effekt: „Die Ausweitung der Meldepflichten erhöht die bürokratische Belastung bei den Betrieben. Ein Abbau der bürokratischen Lasten für Unternehmen muss aber stets im Vordergrund stehen!“ Dies gilt auch für den geplanten Einzug der Insolvenzgeldumlage durch die Einzugsstellen der Krankenkassen.


Artikel vom 21.02.2008
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