Aktuell
Lebensmittelkontrolle kassiert ab
Kontrollen sind in einigen Kreisen gebührenpflichtig / Flächendeckende Umsetzung der EU-Verordnung erwartet
Stuttgart (kh). Grundsätzlich galt bislang, die Lebensmittelkontrolle ist eine hoheitliche Aufgabe und somit steuerfinanziert. Zur Kasse gebeten wurden die Betriebe bislang lediglich für Laborkosten und teilweise auch dafür, wenn eine Nachkontrolle notwendig war. Die EU hat im Wege der Harmonisierung des Lebensmittelrechtes bereits 2004 eine Verordnung erlassen, die am 1. Januar diesen Jahres in nationales Recht überging. Die EU Verordnung (VO(EG) 882/2004) hat es in sich, denn in Kapitel VI Artikel 26 steht ein Satz, der inzwischen für erheblichen Ärger sorgt: „Die Mitgliedsstaaten sorgen dafür, dass angemessene finanzielle Mittel für die amtlichen Kontrollen verfügbar sind, und zwar aus beliebigen Mitteln, die sie für angemessen halten, einschließlich einer allgemeinen Besteuerung oder der Einführung von Gebühren oder Kostenbeiträgen, damit die erforderlichen personellen und sonstigen Mittel bereitgestellt werden können.“
Länderwirrwarr
Die Lebensmittelkontrolle ist Ländersache und somit auch die Auslegung der EU-Verordnung. In der Konsequenz wird von einigen Landratsämtern und Kreisen, bei denen die Veterinärämter angesiedelt sind, bereits von der Option Gebrauch gemacht, für die ganz normale Lebensmittelkontrolle eine teilweise sehr hohe Gebühr zu nehmen.
„Im Landkreis Tauber-Bischofsheim sind uns Fälle bekannt, wo Gebühren zwischen 300 und 1000 Euro pro Betrieb gezahlt werden müssen“, erklärt die Geschäftsführerin des Landesinnungsverbandes Baden, Ute Sagebiel-Hannich auf Nachfragen der ABZ.
Auch der Zentralverband ist in der Angelegenheit bereits aktiv geworden und hat den Kontakt zu den zuständigen Ministerien gesucht. Allerdings zieht sich der zuständige Minister Horst Seehofer als Ernährungsminister mit dem Hinweis auf fehlende Zuständigkeit aus der Verantwortung.
Ganz anders sehen das die Landesrechnungshöfe, die den Kreisen und Landratsämtern inzwischen nahe legen, die Option, aus der EU-Verordnung Gebühren zu kassieren, umzusetzen. Geht man einmal von einem Durchschnittspreis von 300 Euro pro Besuch aus und multipliziert das mit der Zahl aller in Deutschland zu kontrollierenden Betriebe, so ist man in der Summe jenseits von 100 Mio. Euro.
„Man muss sich das einmal so vorstellen, Sie werden von der Polizei angehalten. Sie sind angeschnallt, Licht und Bremse ihres Autos funktionieren und Sie haben auch ein Warndreieck und den Verbandskasten dabei. Und nach der allgemeinen Verkehrskontrolle teilt ihnen der Polizist mit, dass sie jetzt für diese Kontrolle 50 Euro zu zahlen hätten“, erklärt Stefan Körber vom hessischen Landesinnungsverband die neue EU-Logik.
Die Höhe der Lebensmittel-Kontroll-Zusatzsteuer darf bis zur Kostendeckung hochgesetzt werden. Ein schönes Wort, das dehnbar wie ein Gummiband ist. Daher wohl auch die großen Unterschiede in den Gebührensätzen. Die Mehrheit zahlt noch nichts, einige zahlen für die Nachuntersuchung 42 Euro pro Arbeitsstunde, andere zahlen rund 40 Euro auch schon für die erste Kontrolle.
Hoffnungsvoller Ansatz
Hoffnung macht ein uns vorliegendes Schreiben von Friedlinde Gurr-Hirsch (MdL) an den Baden Württembergischen Handwerkstag. Darin heißt es, dass man sich seitens einer Projektgruppe, indirekt eingesetzt durch die Agrarministerkonferenz, für ein einheitliches Vorgehen in den Ländern und eine Beibehaltung der geltenden Regelunge stark mache.
Danach wären amtliche Kontrollen im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge gebührenfrei. Für anlassbezogene Kontrollen müssten aber Gebühren entrichtet werden.
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