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Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertangaben vorerst ausgebremst
Brüssel (age). Die Einführung eines EU-weiten Rahmens zur Lebensmittelkennzeichnung verzögert sich. Der federführende Umweltausschuss des Europaparlaments verschob in der vergangenen Woche die Abstimmung über einen Bericht zum Entwurf der Europäischen Kommission, der dem Plenum vorgelegt werden könnte, auf die neue Legislaturperiode. Mit ihrer Entscheidung folgten die Abgeordneten dem Vorschlag von Berichterstatterin Dr. Renate Sommer, die empfohlen hatte, ein neues Papier zu erarbeiten.
Nach dem Willen der Kommission soll auf den Etiketten von Nahrungsmitteln künftig angegeben werden müssen, welche Mengen Energie, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker und Salz das Produkt bezogen auf 100g beziehungsweise 100ml oder eine Portion enthält und welcher Anteil am Tagesbedarf damit gedeckt wird. Neben den sechs obligatorischen Angaben sollen auf freiwilliger Grundlage weitere Informationen zum Nährwert eines Lebensmittels gemacht werden können. Auf Elemente des in Großbritannien gängigen Ampelmodells wurde seitens der Brüsseler Behörde bewusst verzichten.
Nicht nur die Bearbeitung des Entwurfs für eine EU-Lebensmittelkennzeichnung, auch die Entscheidung über Nährwertvorgaben im Zusammenhang mit gesundheitsbezogener Werbung verzögert sich. Die zuletzt äußerst umstrittenen Profile für Höchstgehalte an Salz, Zucker und gesättigten Fettsäuren, die Produkte einhalten sollen, damit Hersteller sie als gesund bewerben dürfen, werden voraussichtlich erst im Herbst in Kraft treten. Ursprünglich sollte der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit (SCoFCAH) Ende März über das Papier abstimmen.
Mittlerweile gilt es jedoch als wahrscheinlich, dass das Gremium den Entwurf erst im April vorgelegt bekommt. Aufgrund der vergangenen Woche bekannt gewordenen Ausnahmen für traditionelle Erzeugnisse, die nach heftiger Kritik aus der Ernährungswirtschaft kurzfristig eingearbeitet werden sollen, braucht die Europäische Kommission mehr Zeit zur Fertigstellung des Vorschlags. Zumindest Obst und Gemüse, Fleisch, Milch, Eier und traditionelle Brotsorten dürften am Ende nicht unter die Regeln fallen
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