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Ladenschluss: Er wird wohl fallen

Unterschiedliche Regelungen in einzelnen Bundesländern / Heftiger Widerstand aus Bayern


Stuttgart / München (kh). Der Ladenschluss ist inzwischen Ländersache, der Bund wird im Rahmen der Föderalismusreform die Regelung der Ladenöffnungszeiten in die Kompetenz der Bundesländer zurückgeben. Grundlage dafür ist auch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahre 2004. Die Richter argumentierten damals, dass eine bundeseinheitliche Regelung des Ladenschlusses zur Wahrung gleichwertiger Lebensverhältnisse nicht erforderlich sei. Damit entzog man quasi per Urteilsbegründung dem Bund die Rechtfertigung, den Ladenschluss zu regeln.

Von Land zu Land

Nahezu jedes Bundesland hat zum Thema Ladenschluss eine etwas andere Meinung. Genereller Tenor ist aber, mit Ausnahme des Saarlandes, wo alles bleiben soll, wie es ist, dass die Mehrheit der Länder wohl für eine Abschaffung des Ladenschlussgesetzes plädieren wird. Ab dem 1. Januar wird es in einigen Ländern dann die grenzenlose Shoppingwelt rund um die Uhr geben. Der Markt wird sich schon selbst regulieren und die Öffnungszeiten werden sich einpendeln, davon sind die Befürworter der Freigabe überzeugt. Die Gegner sehen vor allem Wettbewerbsvorteile für Innenstadtlagen, große Einkaufzentren und Supermärkte auf der grünen Wiese.

Bayerns Stimme für die Bäcker

Der bayerische Landesinnungsmeister Heinrich Traublinger spricht sich in einem offen Brief an alle Landtagsabgeordneten in Bayern ganz klar gegen eine Abschaffung des Ladenschlusses an Werktagen aus. Hauptargument der Bayern für den Erhalt des Ladenschlusses ist dabei die sicherlich unumstößliche Tatsache, dass der Verbraucher sein Geld nur einmal ausgeben kann. Echte Umsatzzuwächse in der Summe erwartet auch auf Seiten der Befürworter kaum jemand. Es wird eben zu Umsatzverlagerungen kommen. Möglich sind durchaus auch Preiserhöhungen, denn längere Öffnungszeiten bedeuten ein Plus bei den Personalkosten, die sicher an die Kunden weitergegeben werden, so es denn möglich ist. Eine Befürchtung des bayerischen Verbandes liegt auch darin begründet, dass der mögliche Zwang zu längeren Öffnungszeiten buchstäblich auf dem Rücken des Mittelstandes ausgetragen wird.

Blick über die Grenze

In Großbritannien, Irland und Polen gibt es kein Ladenschlussgesetz, hier ist der Verkauf auch an Sonntagen rund um die Uhr möglich. In Frankreich gilt ein Öffnungsverbot nur noch eingeschränkt an Sonntagen, hier dürfen nur selbstständige Produzenten öffnen, was als Schutz für kleine Handwerksbetriebe gilt. Schweden und Portugal kennen unter der Woche auch keinen Ladenschluss. An Sonntagen darf erst am frühen Morgen geöffnet werden, dafür aber dann bis Mitternacht. In Dänemark, Griechenland und Spanien ist die Ladenöffnung lediglich am Wochenende reglementiert. Echte Ladenschlussgesetze gibt es noch in Österreich, Italien und den Niederlanden, wobei alle Regelungen weiter gefasst sind als die momentan in Deutschland geltenden Grenzen.

Ein Verlierer steht fest

Bisher waren Tankstellen in einer privilegierten Position, da sie nicht unter das Ladenschlussgesetz vielen. Eine weitgehende Liberalisierung in diesem Bereich wird die Geschäfte der Tankstellenshops mitunter hart treffen. Man mag dem Wegfall des Sonntagsbackverbotes noch nachtrauern, ein Gutes für die Bäcker hat es gehabt, die Tankstellen konnten ihre Expansionsgelüste in Richtung Backwaren nicht durchsetzen. Die Liberalisierung hat hier Umsätze zurück gebracht.


Artikel vom 13.07.2006
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