Aktuell
Ladenöffnungsgesetz wird nachgebessert
Lobbyarbeit und ziviler Ungehorsam der sächsischen Bäcker zeigen Wirkung

LOM Michael Wippler freut sich, dass das „unausgegorene Ladenöffnungsgesetz“ im März durch den Sächsischen Landtag geändert werden soll. Foto: Dreilich
In seiner derzeitigen Fassung hat sich das sächsische Ladenöffnungsgesetz im Vergleich zur zuvor geltenden bundeseinheitlichen Regelung als Rückschritt erwiesen. So dürfen die Bäcker im Freistaat ihre Geschäfte nun zwar sonntags bis zu sechs Stunden offen halten. „Allerdings gilt diese neue Regelung nicht, wenn der Sonntag auf einen staatlichen oder kirchlichen Feiertag fällt“, bemängelte der sächsische Landesobermeister Michael Wippler während der Obermeistertagung im Herbst 2007. „Während wir bisher am Ostersonntag Brot, Brötchen und Kuchen anbieten durften, ist uns das jetzt nicht mehr erlaubt.“ Ergänzend merkte er damals an, dass zum Beispiel Blumenhändler am Totensonntag keine Blumen mehr verkaufen dürfen. Tankstellen hingegen dürfen an Feiertagssonntagen auch weiterhin Backwaren und Blumen anbieten.
Angesichts dieses unausgegorenen Gesetzes forderte Wippler seine Kollegen zum zivilen Ungehorsam auf. „Macht einfach Eure Läden auf, ein anderes Verhalten ist den Kunden nicht zu vermitteln!“ Zugleich kündigte er im Namen des Landesinnungsverbandes Saxonia des Bäckerhandwerks Sachsen an, die sächsischen Politiker für das Thema sensibilisieren zu wollen.
Diese Verfahrensweise zeigt nun Wirkung. Seit Mitte Januar meldeten sich mehrere Landtagsabgeordnete in den Medien zum Thema Ladenöffnungsgesetz zu Wort und sprachen sich für Änderungen aus. In der vergangenen Woche kündigte die Regierungskoalition an, Anfang März einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen. Der bereits bestehende sonntägliche Verkauf von Warengruppen des täglichen Bedarfs soll um zusätzliche Feiertage erweitert werden, sodass die bis 2007 bestehende Praxis fortgeführt werden kann.
„Wir wollen bürgerfreundliche Regelungen. Deshalb wird der Verkauf von Blumen und Backwaren am Volkstrauertag, am Buß- und Bettag sowie am Totensonntag freigegeben. Die Neuregelung nützt auch den sächsischen Bäckern und ihren Kunden. Frische Brötchen und Brot dürfen an diesen Feiertagen verkauft werden“, sagte Prof. Gunter Bolick, Wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion.
Auf Anfrage der ABZ zeigte sich Landesobermeister Michael Wippler froh darüber, dass die Landespolitik das Thema Ladenöffnung an Feiertagen noch einmal aufnimmt. „Das ist ein exzellentes Beispiel für den Erfolg unserer Aktivitäten“, machte er deutlich. „Wir haben das misslungene Ladenöffnungsgesetz gemeinsam mit dem Sächsischen Handwerkstag immer wieder thematisiert und sehen die aktuelle Entwicklung als Schritt in die richtige Richtung.“
Wippler geht davon aus, dass die Ankündigung der Regierungskoalition, die „bis 2007 bestehende Praxis fortzuführen“ neben Volkstrauertag, Buß- und Bettag sowie Totensonntag auch den Ostersonntag beinhalte.
„Sollte die Ladenöffnung allerdings tatsächlich nur auf die drei genannten Feiertagen beschränkt bleiben, wäre das aus Bäckersicht eindeutig zu kurz gesprungen. Wir bleiben an dem Thema auf alle Fälle dran.“
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