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LM-Kennzeichnung zugestimmt


Berlin (age). Der Bundesrat hat der vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegten Fünften Verordnung zur Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung zugestimmt. Mit dieser Verordnung wird eine Richtlinie der Europäischen Kommission vom März dieses Jahres in nationales Recht umgesetzt.

Danach sind die Mitgliedstaaten zur Erstellung eines Verzeichnisses von Lebensmittelzutaten oder Stoffen verpflichtet, die vorläufig aus einer entsprechenden Liste der Europäischen Union über eine mögliche Auslösung von allergischen oder anderen Unverträglichkeitsreaktionen herausgenommen wurden, bis endgültige Ergebnisse von Studien vorliegen.

Dafür gilt eine Frist bis zum 25. November 2007. Bis dahin soll auf der Basis der Studien entschieden werden, ob die Zutaten in der Liste aufzunehmen sind.

Bis das geklärt ist, müssen diese Zutaten gesondert in der nationalen Lebensmittelkennzeichnungsverordnung aufgeführt werden.


Artikel vom 29.09.2005
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