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Korrekturen gefordert

Zusatzstoff/Aromen-VO: Bundesrat verlangt Änderungen


Berlin (age). Korrekturen an den Verordnungsvorschlägen der Europäischen Kommission zu Lebensmittelzusatzstoffen beziehungsweise Aromen und Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften hat der Bundesrat verlangt.

Die in beiden Entwürfen jeweils vorgesehene Überwachung des Verbrauchs und der Verwendung der betroffenen Zusatzstoffe und Aromen wird von der Länderkammer abgelehnt. Dies sei seitens der Lebensmittelüberwachung nicht leistbar, erklärte der Bundesrat am vergangenen Freitag in Berlin.

Er forderte die Bundesregierung auf, in Brüssel darauf hinzuwirken, dass derartige Daten ausschließlich durch die Informationspflicht der Wirtschaftsbeteiligten geliefert würden. Im Zusammenhang mit den vorgeschlagenen neuen Höchstmengenregelungen für bestimmte Aromastoffe wertete es die Länderkammer als bedenklich, dass für die Verwendung von Cumarin und Aloin in bestimmten Lebensmitteln keine Gehaltsbeschränkungen mehr vorgesehen seien. Nach Ansicht des Bundesrates sollten differenzierte Cumarin-Höchstmengen zum Beispiel für Backwaren, Süßspeisen und Frühstückscerealien festgelegt werden. Im Falle von Aloin halten die Länder eine Höchstmengenregelung unter anderem für alkoholische Getränke für sinnvoll. Bezüglich der vorgeschlagenen Blausäure-Höchstmenge von 35 mg/kg in alkoholischen Getränken wies der Bundesrat darauf hin, dass sich die EU-Spirituosenverordnung in Überarbeitung befinde und möglicherweise eine Reduzierung des Blausäuregehalts in Steinobstbränden vorsehe.

Schließlich appellierte die Länderkammer an die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für eine 100-Prozent-Regelung und so für ein vollständiges Verbot eines Zusatzes von nicht-authentischem Aroma zu einem als „natürlich“ bezeichneten Aroma einzusetzen.


Artikel vom 30.11.2006
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