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Konflikt um Verbraucherinformation
Bundesregierung mit neuem Gesetzentwurf / Bundesrat fordert Nachbesserung wegen bürokratischer Belastungen

Bund und Länder streiten über den neuen Entwurf des Verbraucherinformationsgesetzes. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks verweist auf die optimale Verbraucherinformation durch das Verkaufspersonal. Foto: W
Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV) befürchtet auch beim zweiten Entwurf neue bürokratische Belastungen der Betriebe, „ohne dass die Verbraucher einen nennenswerten Nutzen davon hätten, denn auf Bundes- und Landesebene bestehen bereits zahlreiche Einzelregelungen“, so Präsident Peter Becker.
Im Berliner Agrarressort gibt man sich derzeit zuversichtlich, dass das Verbraucherinformationsgesetz wie geplant umgesetzt werden kann. Man werde die Vorschläge der Länder jetzt zunächst prüfen, erklärte ein Sprecher gegenüber dem Presse- und Informationsdienst Agra-Europe. Im Gesetz werden die Behörden dazu verpflichtet, die Namen von Unternehmen zu veröffentlichen, die gegen die für Lebensmittel und Bedarfsgegenstände geltenden Vorschriften verstoßen. Zudem sollen die Bürger bei den Behörden leichter Informationen über solche Firmen erhalten. ZV-Hauptgeschäftsführer Dr. Eberhard Groebel fordert im Interesse der Rechtssicherheit und einer sachlich begründeten Verbraucherschutzpolitik eindeutige Definitionen: „Derzeit ist überhaupt nicht klar, was unter Verstößen gegen das Lebensmittel- und Futtermittelrecht gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes‚ zu verstehen ist.“
Groebel wies im Gespräch mit der ABZ auch auf konkrete Probleme bei einer etwaigen Umsetzung des Entwurfes hin, etwa wenn von Bäckereien relevante Unternehmensunterlagen, zum Beispiel Rezeptbücher, in die Hände von Verbraucher gelangen. Auch steige der bürokratische Aufwand der Behörden, wenn umfangreiche Akten zur Information von Interessierten herausgegeben werden müssen.
Zwar war das Bäckerhandwerk in der Vergangenheit von Informationsgesetzen weniger betroffen als beispielsweise das Fleischerhandwerk, dennoch werden auch die Bäckereien im Falle eines Falles vom neuen Gesetz betroffen sein. Auch nach dem zweiten Gesetzentwurf können Wettbewerber mit Hilfe der öffentlichen Verwaltung leicht Zugang zu Unternehmensinformationen erhalten, so der ZV.
Das Gesetz war im ersten Anlauf am Veto von Bundespräsident Horst Köhler gescheitert. Konkret war es nach Ansicht des Staatsoberhauptes dem Artikel 84 der Verfassung zuwidergelaufen, der es dem Bund verbietet, per Gesetz den Gemeinden und Gemeindeverbänden Aufgaben zu übertragen. Bundeswirtschaftsminister Horst Seehofer hat im aktuellen Entwurf dann die Länder zwischengeschaltet. Der Gesetzgeber hofft, durch die Neuregelungen Vorkommnisse wie Gammelfleischskandale verhindern zu können.
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