Aktuell
Kompromiss bei LFGB
Neuordnung des Lebens- und Futtermittelrechts kommt
Berlin (hk). Nach langwierigen Beratungen im Vermittlungsausschuss gibt es nun doch noch einen Kompromiss zur Neuordnung des Lebens- und Futtermittelrechts. Zentraler Bestandteil der neuen, von Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Rechtsvorgaben ist das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Es löst das bisherige Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) ab. Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) begrüßte, dass die bereits seit dem 1. Januar 2005 unmittelbar geltenden Vorgaben der europäischen Basisverordnung (EG) Nr. 178/2002 zum Lebensmittelrecht nunmehr auch im nationalen Recht flankiert werden. Für die Unternehmen sei es zunächst wichtig, dass das nationale Recht zeitnah an die europäischen Entwicklungen angepasst wurde. Allerdings bleibe nach Einschätzung des HDE abzuwarten, ob sich die damit verbundenen Hoffnungen auf ein für Wirtschaft und Verbraucher allgemein verständlicheres Lebensmittelrecht auch tatsächlich erfüllen. Kritisch sei besonders die Vielzahl der Rechtsverordnungsermächtigungen.
Artikel vom 30.06.2005
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