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Kleinere Firmen als Genossenschaft?
Durch Änderung im Genossenschaftsrecht entsteht Alternative bei der Rechtsformwahl
Hannover (age). Von der beschlossenen Novelle des Genossenschaftsgesetzes, die am 18. August in Kraft tritt, erwartet der Genossenschaftsverband Norddeutschland (GVN) neue Impulse für den Mittelstand.
Die traditionelle Idee der modernen Genossenschaft stehe gerade jetzt vor dem Hintergrund von Unternehmensübernahmen und steigenden Insolvenzen für ein zukunftsweisendes Modell insbesondere für Neugründungen und Unternehmenskooperationen, erklärte GVN-Verbandsdirektor Michael Bockelmann in Hannover.
Besonders wichtig für kleine Genossenschaften sei die Ausnahme von der Prüfung des Jahresabschlusses bei einer Bilanzsumme bis zu 1,0 Mio. Euro oder weniger als 2 Mio. Euro Umsatz im Rahmen der Novellierung. Das sei die richtige Richtung, weil sie die Gründungsvoraussetzungen erleichtere, erklärte Bockelmann.
Auch GVN-Verbandsdirektor Horst Mathes unterstrich, dass die anstehende Novelle wesentliche Erleichterungen für die Neugründung und bessere Bedingungen für kleinere Genossenschaften schaffe.
Die Änderungen im Genossenschaftsrecht lassen laut GVN für Firmengründer zukünftig eine interessante weitere Alternative bei der Wahl der Rechtsform entstehen, denn künftig könnten drei statt bisher sieben Personen eine eingetragene Genossenschaft gründen, im Übrigen ohne festes Eigenkapital im Gegensatz zu den klassischen Kapital- und Personengesellschaften. Damit eigne sich die Rechtsform für die Kooperation beispielsweise von drei Handwerkern, Landwirten, Unternehmensberatern oder Informatik-Spezialisten.
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