Aktuell
Klarheit auf dem Etikett gefragt
Europaweite Befragung der Verbraucher zur einheitlichen Nährwertkennzeichnung bei verpackter Ware
Berlin (ke). Vier von fünf Europäer sprechen sich für eine obligatorische Nährwertkennzeichnung bei Lebensmitteln aus. Dies ergab eine europaweite Befragung von 3000 Verbrauchern in Deutschland, Spanien, Polen, Ungarn und Dänemark zur Lebensmittelkennzeichnung.
Verbraucherorganisationen in 24 EU-Staaten forderten daher eine europaweite Nährwertkennzeichnung bei allen Lebensmitteln. Der Umfrage der Verbraucherschützer zufolge sprachen sich 81 Prozent der Befragten für eine klare Nährwertkennzeichnung bei verpackten Lebensmitteln aus. Bei Zucker und Fett seien das, so der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)in Berlin, sogar neun von zehn Verbrauchern für eine Kennzeichnung.
Die Deutschen vertrauen den Herstellern besonders stark. 70 Prozent erklärten, den gesundheitsbezogenen Angaben auf den Verpackungen zu glauben – im europäischen Durchschnitt waren dies nur 53 Prozent. Rund 50 Prozent der Deutschen gaben an, die Aussage „Reich an Kalzium“ würde sie zum Kauf des Produktes motivieren. Der vzbv und die 40 im Europäischen Verbraucherverband BEUC zusammengeschlossenen Verbraucherorganisationen forderten die Europäische Kommission auf, die seit Jahren angekündigte Nährwertkennzeichnung so schnell wie möglich in Angriff zu nehmen. Für alle verpackten Lebensmittel soll demnach die Angabe des Gehalts der wichtigsten Nährwerte zur Pflicht werden.
Bisher noch keine verbindlichen Vorschriften in der EU
Für die Nährwertkennzeichnung bei verpackten Lebensmitteln gibt es in der Europäischen Union bisher keine verbindlichen Vorschriften. In den USA und vielen anderen Ländern ist es dagegen längst üblich, Angaben zu Energiegehalt (kJ/kcal), Eiweißgehalt, Fettgehalt (gesättigte/ungesättigte Fettsäuren), Kohlenhydrate (Stärke und Zucker), Ballaststoffe, Vitamine, Mineralstoffe und Spurenelemente zu machen. Dabei sollen sowohl der absolute Gehalt (in Gramm oder Milliliter) als auch der Anteil an den Referenzwerten angegeben werden.
Bislang müssen verpackte Lebensmittel laut EG-Etikettierungsrichtlinie aus dem Jahr 2000 folgende einheitliche Lebensmittelkennzeichnung auf dem Etikett stehen:
– Die Verkehrsbezeichnung ist der Name des Lebensmittels. Er muss der allgemeinen Verkehrsauffassung entsprechen und für den Verbraucher verständlich sein. Phantasievolle Produktnamen bedürfen deshalb eines erklärenden Zusatzes wie „Gebäck“.
– Im Zutatenverzeichnis sind sämtliche Zutaten einschließlich der Zusatzstoffe und Aromen in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils aufgelistet. Erwartet der Verbraucher eine bestimmte Zutat, etwa weil sie auf dem Etikett hervorgehoben wird („mit Rosinen“) oder weil sie im Allgemeinen mit dem Lebensmittel in Verbindung gebracht wird (z.B. Quark in Käsekuchen), muss ihr Anteil in Prozent angegeben werden. In welcher Form auf die Haltbarkeit eines verpackten Lebensmittels hingewiesen wird, ist vom Produkt abhängig.
– Leicht verderbliche Waren tragen ein Verbrauchsdatum („verbrauchen bis“), nach dessen Ablauf sie meist durchaus noch genießbar sind, aber nicht mehr verkauft werden dürfen.
– Ab einer Haltbarkeit von 3 Monaten wird ein Mindesthaltbarkeitsdatum („mindestens haltbar bis“) angegeben. Das Produkt darf auch nach dessen Ablauf – natürlich nur in einwandfreiem Zustand und mit einem entsprechenden Hinweis versehen - noch verkauft werden.
– Da die Verpackung nicht immer Rückschlüsse auf die Produktmenge zulässt, muss bei verpackten Lebensmitteln stets die Füllmenge in Gramm bzw. Litern angegeben werden. Neben dem Preis ist in der Nähe der Ware auch der Grundpreis (z.B. Preis pro kg) auszuweisen, um die Vergleichbarkeit verschiedener Produkte bei unterschiedlicher Füllmenge zu bieten.
– Schließlich trägt jedes verpackte Lebensmittel einen Herkunftsnachweis, d. h. Name und Anschrift des Herstellers, Verpackers oder eines in der EU niedergelassenen Verkäufers.
– Um die Ware rückverfolgbar zu machen, wird sie über die Chargennummer einer Warengruppe zugeordnet, die unter praktisch gleichen Bedingungen hergestellt und verpackt wurde.
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