Aktuell
Keine klaren Aussagen
Details zu PC-Rundfunkgebühren noch nicht bekannt
Berlin (hk). Der 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sieht vor, dass die Rundfunkgebührenpflicht zum 1. Januar 2007 auf „neuartige Geräte“ – in erster Linie internetfähige PCs, Notebooks und Handys – ausgeweitet werden soll. Mit der Neuregelung sind zusätzliche Belastungen vor allem für diejenigen Betriebe verbunden, die bislang kein herkömmliches Rundfunkempfangsgerät vorgehalten haben und somit auch noch keine Rundfunkgebühr gezahlt haben. Eine Härtefallregelung ist nicht vorgesehen.
Besondere Brisanz erhält das Thema durch Neuregelungen, die von Unternehmen die elektronische Datenübermittlung verlangen – etwa die Pflicht zur elektronischen Umsatzsteuervoranmeldung oder die Pflicht, alle Sozialversicherungsdaten der Arbeitnehmer nur noch elektronisch zu übermitteln. Auch wenige Monate vor der Einführung der Gebührenpflicht scheinen wesentliche Fragen ungeklärt. So sind von der GEZ keine klaren Aussagen über Details der Gebühreneinzugspraxis erhältlich.
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