Aktuell

Keine Erlaubnis notwendig

Bäcker profitieren vom neuen Gaststättengesetz


Stuttgart (p). Bäckerfachgeschäfte brauchen zukünftig generell keine Gaststättenerlaubnis mehr, wenn sie alkoholfreie Getränke, unentgeltliche Kostproben, zubereitete Speisen oder in Verbindung mit einem Beherbungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste abgibt.

Der Bundesrat hat inzwischen der Änderung des Gaststättengesetz zugestimmt, das mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft tritt. Wie schon in ABZ 20 mitgeteilt, geht diese Änderung auf das „Gesetz zur Umsetzung von Vorschlägen zum Bürokratieabbau“ zurück, das mit diesem Vorschlag im Bundesrat beschlossen wurde. Für die Bäckereien bedeutet dies, dass wenn sie alkoholfreie Speisen verabreichen, zwar als Gaststätten gelten, jedoch keine Gaststättenerlaubnis erforderlich ist. Noch ist nicht abschließend geklärt, ob und wie viele Sitzgelegenheiten ohne Toiletten bereitgestellt werden dürfen. Dies hängt stark von den jeweiligen rechtlichen Gegebenheiten in den Ländern ab, da die Landesbauordnungen in Bezug von Gaststätten und Toiletten unterschiedliche Vorgaben machen. Hier haben z. B. Niedersachsen und Hessen eine Vorreiterrolle übernommen, wo schon eine klare Regelung geschaffen wurde. Es wird allerdings erwartet, dass nach Inkrafttreten des Gesetzes auch die Unsicherheiten bei den Sitzgelegenheiten auf Länderebene ausgeräumt werden.


Artikel vom 22.06.2005
Drucken 

Weitere Nachrichten aus Fokus vom 22.06.2005:

„Die Talsohle ist durchschritten“
Plan fürs Lebensmittelmonitoring
Wettbewerbsrecht: Novelle beschlossen
Ein Stich ins Wespennest
Billigangebote kalkulieren
Mit Qualität und Service punkten
Bäckerglückswochen werden fortgesetzt
Informationsbereich wurde erweitert
Synergien werden genutzt
Wieder erhöhte Werte

Kommentare

Aktuelle Meldungen aus Fokus


Abonnenten Bereich



Hilfe




Rezept der Woche

Tomaten-Brötchen
Rezept der Woche Gebäck mit Haferkleie und getrockneten Tomaten mehr ...




ABZ Newsletter

Nutzen Sie als Abonnent kostenlos unseren wöchentlichen Informationsdienst per E-Mail.

Jetzt anmelden!