Aktuell

Keine Einheitskrankenkasse

Bedeutung der Innungskrankenkassen (IKK) stärken


Berlin (p). Im Fokus des turnusmäßigen Spitzengesprächs zwischen dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und dem IKK-Bundesverband stand die Neuorientierung des Kassenwettbewerbs durch das GKV-WSG. Hierbei waren sich die Beteiligten einig, dass die damit einhergehende politisch gewollte Zentralisierung des Marktes in die falsche Richtung führt. Im Vordergrund muss der Wettbewerb um eine effiziente und gute Versorgung wie eine Entlastung auf der Kostenseite stehen.

Der Weg zu einer Einheitskasse und die Abkehr vom Selbstverwaltungsprinzip stehen dazu im Widerspruch. Auch in Zukunft bedarf es unterschiedlicher Angebote im Krankenkassenmarkt, um die verschiedenen Belange von Wirtschaftszweigen und Versichertengruppen weiterhin zielgenau abbilden zu können. Nur so werden die Innungskrankenkassen als ursprünglich handwerkliche Einrichtung auch ihre hohe handwerkspolitische Bedeutung behalten.

Um handwerkliche Interessen in der Gesundheitsversorgung deutlich zu akzentuieren, bedarf es nach Auffassung des ZDH und des IKK-Bundesverbandes einer starken bundesweiten IKK-Interessenvertretung.

Beispielhaft für die gute Partnerschaft von ZDH und IKK-BV sind die Angebote der Gesundheitsförderung der Innungskrankenkassen, die adressatengerechter auf die Gesundheit der im Handwerk Beschäftigten ausgerichtet sind, aber auch die generelle Unterstützung der Handwerksbetriebe in allen gesundheits- und sozialpolitischen Fragen vom Versicherungs- bis zum Beitragsrecht. In diesem Zusammenhang ist auch das Aktionsbündnis pro Gesundheit zu sehen, das sich zukünftig in einer gemeinsamen Partnerschaft von IKK, ZDH und auch den Gewerkschaften für eine noch bessere betriebliche Gesundheitsförderung einsetzen wird. Gerade die arbeitsintensiven Handwerksbetriebe profitieren von einer besseren Krankheitsvorbeugung, weil sie die Produktivität der Mitarbeiter erhöhen und Fehlzeiten reduziert. ZDH und IKK begrüßen daher zwar grundsätzlich das mit einem Präventionsgesetz verfolgte Ziel, die Prävention zu stärken. Falsch sei allerdings die geplante ausschließliche Finanzierung aus Beitragsmitteln der Sozialversicherung.


Artikel vom 05.11.2007
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