Aktuell
Keine Allergie-Kennzeichnungspflicht
Bundeslandwirtschaftsministerium setzt zunächst auf die Eigeninitiative der Wirtschaft bei Verbraucherinformation

Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer vertraut bei der Kennzeichnung loser Ware auf freiwillige Maßnahmen des Lebensmittelhandwerks. Foto: Buchmann
Aus gutem Grund würden stattdessen freiwillige Initiativen der Wirtschaft auf der Grundlage gemeinsam vereinbarter Eckpunkte die zukünftige Praxis prägen: Herstellung und Angebot unverpackter Lebensmittel in Handwerk, Handel und Gastronomie sind derart vielfältig und verschieden, dass individuelle Ansätze und Lösungen besser geeignet sind, als eine gesetzliche Vorgabe für alle.
Die deutsche Lebensmittelwirtschaft unterstützt den Aktionsplan „Allergien: Besser schützen. Wirksam vorbeugen.“ von Minister Seehofer. „Die bestmögliche Information der Verbraucher über allergene Potenziale ist ein gemeinsames Ziel“, betont Prof. Dr. Matthias Horst, Hauptgeschäftsführer des Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (BLL). Ziel des Aktionsplans im Bereich Lebensmittel sei es, die bestehenden Informationsangebote auch bei unverpackt abgegebenen Lebensmitteln in Handwerk und Gastronomie noch weiter auszubauen. Über die sogenannte „Kladdenlösung“ hinaus, dem Order mit einer Liste über Allergene hinter der Ladentheke, stehen im Bäckerhandwerk schon heute wesentlich effektivere Informationssysteme zur Verfügung.
EDV gestützte Beratung
Sichtlich beeindruckt zeigte sich Bundesminister Seehofer vom bro:Tplus Programm, das Präsident Peter Becker auf der Konferenz vorstellte. Das Bäckerhandwerk ist mit diesem EDV-Programm für die geforderte Eigeninitiative seitens der Lebensmittelwirtschaft gut aufgestellt: Per Tastendruck erscheinen hier die allergenen Potenziale eines Produktes im Display der Ladenkasse. Zur umfassenden Information des Kunden kann dieser die Aufstellung mit Nährwertangaben und Allergenen auch ausgedruckt mit nach Hause nehmen. Die preisgünstige Software eignet sich auch für den Kleinbetrieb, das Programm macht sich gleich doppelt bezahlt: Nicht nur bei der kompetenteren Beratung der Kunden, sondern auch bei der Überprüfung der Kosten durch die Teilkalkulation. Das Programm ersetzt allerdings nicht die Aus- und Weiterbildung des Verkaufspersonals: Horst Seehofer hebt hervor: „Entscheidend ist, dass in Handwerk, Handel und Gastronomie Mitarbeiter als Ansprechpartner für die Informationsbedürfnisse der Allergiker zur Verfügung stehen.“
Auch für diesen zentralen Aspekt der Eigeninitiative hält der Zentralverband ein Angebot parat: Die Akademie des Deutschen Bäckerhandwerks bietet den Fortbildungslehrgang „Ernährungsberater/in im Bäckerhandwerk“ an, bei dem das Thema Allergien und allergene Potenziale Bestandteil der Weiterbildung ist. Für das Handwerk bedeutet der Aktionsplan Seehofers eine zu nutzende Chance, sich im Bedienverkauf mit seiner Beratungskompetenz zu profilieren.
Ob in Zukunft aber nicht doch eine Kennzeichnungspflicht auch bei losen Lebensmitteln eingeführt wird, bleibt abzuwarten. „In dieser Legislaturperiode ist damit nicht zu rechnen“, so RA Matthias Wiemers, Rechtsberater des Zentralverbandes gegenüber der ABZ. Wenn die Eigeninitiative nicht den gewünschten Erfolg, sprich Verbesserungen in der Verbraucherinformation, erzielt, wird die Kennzeichnung womöglich vorgeschrieben.
Weitere Informationen:
Akademie Deutsches Bäckerhandwerk
Tel. 06201 1070
www.akademie-weinheim.de
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