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Kein Zulassungsverfahren notwendig

LIV Bayern erzielt wichtigen Erfolg bei Frischeiverarbeitung für bayerische Betriebe


München (p). Wie schon im ABZ-Newsletter 01/09 gemeldet, ist die Zulassungspflicht für Bäckereien und Konditoreien, die Frischei verarbeiten, in Bayern vom Tisch. Konkret wird vom Bayerischen Staatsminister für Umwelt und Gesundheit bescheinigt, „dass Bäckereien und Konditoreien, die Eier selbst aufschlagen und daraus Back- und Konditoreierzeugnisse herstellen, nicht zulassungspflichtig sind, wenn sie an Endverbraucher oder auch in unbegrenzter Menge an andere Einzelhandelsbetriebe oder eigene Filialen abgeben“.

Damit fand das engagierte Eintreten des bayerischen Verbandes für die Interessen seiner Mitgliedsbetriebe und gegen die überbordende EU-Bürokratie in dieser Frage nach fast genau 13 Monaten ein Ende. Landesinnungsmeister Heinrich Traublinger, MdL a. D., sieht in dieser Entscheidung einen Sieg der Vernunft.

Begonnen hatte der behördliche Irrweg Ende November 2007, als die Lebensmittelüberwachung in einigen Regionen Bayerns von Bäckereien, die frische Eier aufschlagen und verarbeiten, eine Zulassung nach EU-Recht verlangten. Auch in anderen Bundesländern wurden diese Forderungen erhoben. Bezug genommen wurde auf eine Mantelverordnung des Bundesverbraucherschutzministeriums vom August 2007.

Vorgelegt werden sollten unter anderem ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Auszug aus dem Katasteramt bzw. Lageplan, ein vollständiger Betriebsspiegel inklusive produktspezifischem Beiblatt, ein Betriebsplan mit Kennzeichnung des Materialflusses, des Personalflusses und der Maschinenaufstellung sowie ggf. ein Organigramm des Betriebes.

Der bayerische Landesinnungsverband hielt diese Forderung für völlig überzogen und unbegründet. Er teilte seine Rechtsposition postwendend dem Bayerischen Verbraucherschutzministerium mit, welches die wohlbegründete Stellungnahme des Verbandes aufgriff und sich dieser gegenüber dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz anschloss.

Leider war diese Auffassung in den weiteren Gesprächen mit dem Bund nicht mehr haltbar. Da die in der Mantelverordnung des Bundesverbraucherschutzministeriums enthaltene Ausnahmeregelung keine praktikable Lösung darstellte, sah sich der Verband zu weiteren Initiativen gegenüber dem Bundesverbraucherschutzministerium, der Bayerischen Staatsregierung und auch der EU-Kommission veranlasst. Mit dem jetzigen Bescheid bleibt den bayerischen Bäckereien und Konditoreien das Zulassungsverfahren erspart.


Artikel vom 14.01.2009
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