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Kein Automatismus

Neue Regeln zu gesundheitsbezogenen Werbeaussagen


Brüssel (age). Bei der Anwendung der neuen EU-Auflagen für die Lebensmittelwerbung und für die Anreicherung von Nahrungsmitteln mit Vitaminen und Mineralstoffen erhält das Europäische Parlament größere Mitspracherechte. Das Hohe Haus billigte vergangene Woche in erster Lesung eine mit dem EU-Ministerrat getroffene Abmachung über die Einbeziehung der neuen Komitologieregeln in die Verordnungen zu gesundheits- und nährwertbezogenen Angaben beziehungsweise zur Anreicherung von Lebensmitteln. Danach haben die Abgeordneten künftig grundsätzlich drei Monate Zeit, um mit absoluter Mehrheit Einspruch gegen Durchführungsbestimmungen zu erheben; nur in begründeten Ausnahmefällen kann diese Frist auf ein oder zwei Monate verkürzt werden. Das Europaparlament stellte in den Verhandlungen mit dem Ministerrat ferner sicher, dass eine gesundheitsbezogene Werbeaussage eines Unternehmens nicht automatisch nach fünf Jahren in eine Liste von Angaben übernommen wird, die allen Firmen offen steht. Dazu bedarf es stattdessen eines Verfahrens, an dem auch die Europaabgeordneten beteiligt sind. Damit die neuen Bestimmungen in Kraft treten, müssen sie noch vom Ministerrat formell gebilligt werden.



Artikel vom 28.06.2007
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