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Jede zweite Probe falsch gekennzeichnet

BVL-Jahresbericht: Neben Hygienemängeln ist die fehlerhafte Kennzeichnung ein Hauptproblem


Berlin (age). Bei der Hygiene und Kennzeichnung von Nahrungsmitteln gibt es für die deutsche Ernährungswirtschaft nach wie vor einiges zu tun. Wie aus dem Jahresbericht des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hervorgeht, den die Behörde erstmals veröffentlichte, verstieß rund jeder fünfte der mehr als 600.000 im vergangenen Jahr kontrollierten Betriebe in Deutschland, die Lebensmittel herstellen, bearbeiten oder verkaufen, gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen. Besonders zahlreich waren die festgestellten Mängel bei Eis und Desserts mit einer Beanstandungsquote von 20,8Prozent, wobei 6,8Prozent der Proben mikrobiologisch verunreinigt waren. Relativ niedrig waren die Verstöße dagegen bei Getreide und Backwaren mit 12,9Prozent.

Mit dem Gros der staatlichen Überprüfungen hatte sich dabei die Gastronomie auseinander zu setzen. In 71.293 der 300.377 kontrollierten Dienstleistungsbetriebe wurden Verstöße registriert. Insgesamt ist in Deutschland bei den Kontrollen von Nahrungsmitteln und Bedarfsgegenständen die Zahl der untersuchten Proben seit 2002 mit jährlich gut 400.000 weitgehend konstant geblieben. Wenig verändert hat sich auch die Zahl der Verstöße mit einem prozentualen Rückgang auf 14,9Prozent im vergangenen Jahr, nach 15,4Prozent im Jahr 2002. Besonders häufig sind dabei von den Behörden in den Bundesländern, die für die Lebensmittelüberwachung zuständig sind, die allgemeine Hygiene sowie die Kennzeichnung und Aufmachung bemängelt worden. BVL-Präsident Dr. Christian Grugel erklärte, auf den ersten Blick sehe es so aus, als ob die Lebensmittelüberwachung immer die gleichen Ergebnisse liefere. Festzustellen seien jedoch gegenläufige Trends. Zum einen habe sich die betriebliche Eigenkontrolle in den Unternehmen zusehends verbessert. Andererseits hätten die Risiken im Zuge der Globalisierung zugenommen. Die Situation sei massiv abhängig von der Herkunft der Rohstoffe, der Verarbeitung sowie den Eigenkontrollen der Wirtschaft.

Mykotoxine in Nüssen

Bei Fleisch und Wurst musste die Lebensmittelüberwachung bei über 12Prozent der Proben eine falsche Kennzeichnung der Ware feststellen. Rund 4,5Prozent der Proben wiesen in diesem Produktbereich eine zu hohe Keimzahl auf oder waren verdorben. Verbessert hat sich dagegen die Situation bei Knabberwaren und Nüssen. Der Anteil bemängelter Proben sank gegenüber 2003 um sechs Prozentpunkte auf 13Prozent. Bei Nüssen waren giftige Stoffwechselprodukte aus Schimmelpilzen häufigster Grund für Aktivitäten der Behörden. Dr. Grugel wies bei der Präsentation der Ergebnisse auch darauf hin, dass bei der Auswahl von Betrieben und Proben der Fokus der Kontrollen auf Lebensmitteln liege, von denen erhöhte Risiken für den Verbraucher ausgehen könnten. Eine risikoorientierte Auswahl von Betriebskontrollen und Proben werde auch von der Europäischen Union gefordert und solle ab 2006 nach weiter vereinheitlichten Grundsätzen erfolgen.

Dass die Statistik aber nur eingeschränkte Aussagekraft hat, zeigt sich auch daran, dass schwarze Schafe häufig das Gesamtbild eintrüben. So wies Dr. Grugel darauf hin, dass in Bayern über die Hälfte des in der Gastronomie verwendeten Formschinkens beanstandet worden sei. Dieser kommt beispielsweise auf Pizzen zum Einsatz. Relativ niedrig waren die Beanstandungen dagegen im Getreide- und Backwarenbereich mit 12,9Prozent.

Kleine Betriebe oft überfordert

Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) stellte anlässlich der Veröffentlichung des BVL-Berichts fest, dass fast die Hälfte der Fälle auf Fehler bei der Kennzeichnung und Aufmachung zurückgehe. Das europäische und deutsche Lebensmittelrecht sei ein äußerst komplexes und umfangreiches Regelwerk, das zudem ständigen -nderungen unterliege. Das Risiko für einen Betrieb, bei der Anwendung des Rechts kleinere Fehler, insbesondere im Hinblick auf Kennzeichnung und Deklaration zu begehen, sei relativ hoch, vor allem dann, wenn es sich um kleine Betriebe handele, so der BLL. Das Vorliegen einer Beanstandung sei jedoch nicht mit irreführender Absicht gleichzusetzen. Jeder Hersteller unternehme nach bestem Wissen und Gewissen alle Anstrengungen für die verantwortungsbewusste Vermarktung sicherer und korrekt deklarierter Lebensmittel. Ohne jegliche Beanstandung seien 85Prozent der ausgewählten Proben gewesen, betonte der BLL.


Artikel vom 28.07.2005
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